Aktuelles

Hinweise
Hinweis in eigener Sache

Brückentag 02.10.2023

 
Hinweis in eigener Sache

Brückentag 02.10.2023

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Die Kammergeschäftsstelle ist am Montag, den 02. Oktober 2023 nicht besetzt.

Am Mittwoch, den 04. Oktober 2023 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Montags bis donnerstags von 09.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, freitags von 09.00-12.00 Uhr,

 

Aktualisierung Normenportal für Ingenieure
 
Aktualisierung Normenportal für Ingenieure
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Das von der Bundesingenieurkammer in Kooperation mit dem Beuth Verlag Beuth eingerichtete Normenportal für Ingenieure steht mit rund 400 der wichtigsten aktuellen Normen aus allen Bereichen des Bauwesens als Praxishilfe für die tägliche Arbeit von Bauingenieuren exklusiv den Mitgliedern der Länderkammern kostengünstig zur Verfügung.

Der Normenbestand wird vierteljährlich an die Bedarfe der Abonnentinnen angepasst. In der Anlage erhalten Sie die Aktualisierungsinformation für September 2023 mit zusätzlich aufgenommenen und zurückgezogenen Normen.

 

20.09.2023

 

vorläufige Handlungsempfehlungen oBB – Urteil BVerwG zu § 13 b BauGB

Informationen des Innenministeriums SH – 06.09.2023

 
vorläufige Handlungsempfehlungen oBB – Urteil BVerwG zu § 13 b BauGB

Informationen des Innenministeriums SH – 06.09.2023

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In der Anlage erhalten Sie die vorläufigen Handlungsempfehlungen zu Auswirkungen der Entscheidung des BVerwG v. 18. Juli 2023 (4 CN 3.22) zu § 13b des Baugesetzbuchs.

 

06.09.2023

Vergabeverordnung: Streichung §3 Abs. 7 Satz 2 ab 24.08.2023 rechtskräftig
 
Vergabeverordnung: Streichung §3 Abs. 7 Satz 2 ab 24.08.2023 rechtskräftig
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Am 23. August 2023 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) veröffentlicht. Die geänderte Vergabeverordnung tritt am Tag nach der Verkündung, am 24. August 2023, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

Wenn aufgrund dieser Entwicklungen zunehmend auf Generalplaner- oder Totalunternehmervergabe ausgewichenen wird, hätte dies erhebliche Auswirkungen für die klein- und mittelständisch geprägte Planungslandschaft in Deutschland. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing Heinrich Bökamp, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und auf eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollten die kleinen und mittleren Büros geschützt und gefördert werden. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden“, unterstreicht der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimawandel hat parallel dazu Erläuterungen für die Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall des § 3 Abs. 7 Satz 2 VGV veröffentlicht.

Der Änderung der Vergabeverordnung liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde. Diese sieht in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. In einer Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten auch weiterhin verschiedene Planungsleistungen für kleinere Bauprojekte ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden können. Dazu sollen klarstellende Erläuterungen gegeben werden, die aufzeigen, wie die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV auf die Praxis rechtssicher begrenzt werden können.

 

24.08.2023

Fortbildungen
28
September
Lehrgang Bauen im Bestand – Teil 1: Bestandsanalyse

Online – Ausgebucht 

 
28. Sep -
28. Sep  
Lehrgang Bauen im Bestand – Teil 1: Bestandsanalyse

Online – Ausgebucht 

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Donnerstag, 28. September 2023, 09.00 – 12.30 Uhr | Online

Referenten: Rechtsanwältin Elke Schmitz | Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel Verfahrensingenieur,
ö.b.u.v. Sachverständiger für mineralische Werkstoffe des Bauwesens

Gebühr:  120,00 €  für Mitglieder  |  155,00 €  für Listenzugehörige  |  155,00 €  für Gäste | kostenfrei für Studierende (begrenztes Kontingent) 

Unterrichtseinheiten: 4 UE 

Beim Bauen im Bestand herrscht der Einzelfall und oft kommt vieles anders als gedacht. Qualität, Kosten und Projekterfolg stehen und fallen mit der Kompetenz der Beteiligten mit den Herausforderungen beim Bauen im Bestand planerisch, kommunikativ und vertragsrechtlich zu handhaben. Durch die interdisziplinäre Ausgestaltung werden technische und rechtliche Aspekte gebündelt, so dass sich praxistaugliche Handlungsoptionen für das Vorgehen „im Ganzen“ erschließen. Zu diesem Zweck orientiert sich die modulare Online Seminarreihe an typischen Planungsaufgaben und -abläufen beim Bauen im Bestand. Sie vermittelt kompaktes Grundlagenwissen für den technisch einwandfreien und rechtssicheren Umgang mit den Besonderheiten beim Bauen im Bestand.

Technischer Teil

Sinnvolle Sanierungsmaßnahmen bedingen ein von Beginn an strukturiertes Vorgehen zur Erfassung und vor allem gründlicher Dokumentation des Ist-Zustands vorhandener Bausubstanz. Zur Abschätzung technisch machbarer und wirtschaftlich vertretbarer Lösungen bedarf es zudem einer Konkretisierung jeweiliger Nutzungsanforderungen. Der technische Teil vermittelt das nötige Rüstzeug für eine zielführende Bauwerksdiagnostik und sichere Bestandsdokumentation.

  • Bestandserkundung: von der Zustandsanalyse bis zur Bestands- und Schadensaufnahme – Ablauf einer Bauwerksdiagnostik im Überblick
  • Bestandsdokumentation – Umfang und Kennzeichnung festgestellter Sachverhalte
  • Prüfen des Gesamtnutzungskonzepts und Festlegung von Nutzungsklassen

 

Rechtlicher Teil

Aus vertragsrechtlicher Sicht wird zunächst aufgezeigt, warum und wie Sanierungsziele zu vereinbaren sind.

Sodann befasst sich dieses Modul eingehend mit der „Kardinalpflicht“ Bestandserkundung: Wie weitgehend muss der Bestand erkundet werden? Wie ist mit unvollständigen Bestandsdokumentation umzugehen? Was ist technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar?

Dies führt zu der weiteren Kernfrage beim Bauern im Bestand: welcher technische Standard ist geschuldet? Anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung werden die zur Beantwortung rechtlich bedeutsamen Kriterien und Folgen für die Vertragspraxis insbesondere im Umgang mit den aRdT beim Bauen im Bestand aufgezeigt.

  • Sanierungsziel und Werkerfolg – Grundlagen Werkvertragsrecht, Vereinbarung von Leitungszielen und -umfängen
  • Kardinalpflicht Bestandserkundung und Umgang mit (verbleibenden) Risiken
  • Bestandsrisiko: wer ist für was verantwortlich?
  • Welcher Standard ist geschuldet? aRdT und technische Standards beim Bauen im Bestand

Organisatorisches

Die Zugangsdaten zur Teilnahme erhalten Sie ca. eine Woche vor Beginn.

Weitere Termine der Lehrgangsreihe 

10.10.2023 – Teil 2: Nachträgliche Abdichtung 

14.11.2023 – Teil 3: Energetische Sanierung und WDVS

20.11.2023 – Teil 4: Dichtheit und Dach

27.11.2023 – Teil 5: Feuchterisiken und Luftwechsel

05.12.2023 – Teil 6: Risiko Risse

Anmeldung

Dieses Seminar ist ausgebucht. 

05
Oktober
Barrierefreier Wohnungsbau – Warum, für wen und wie viel?

Abgesagt

 
05. Okt -
05. Okt  
Barrierefreier Wohnungsbau – Warum, für wen und wie viel?

Abgesagt

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Donnerstag, 05. Oktober 2023, 9.00 bis 16.30 Uhr | Best Western Hotel, Neumünster

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Lutz Engelhardt, Architekt, Sachverständiger, Fachplaner

Gebühr:  190,00 €  für Mitglieder  |  240,00 €  für Listenzugehörige  |  240,00 €  für Gäste | kostenfrei für Studierende (begrenztes Kontingent) 

Unterrichtseinheiten: 8 UE

Was bedeutet eigentlich „barrierefreie Wohnung“? Welche Zielgruppe soll von der Ausstattungsqualität „bauliche Barrierefreiheit“ profitieren? Ist „barrierefrei“ gleichzusetzen mit den Begriffen „alten- und seniorengerechtes Bauen“? Wie viel „Barrierefreiheit“ brauchen wir beim Wohnen? Zu welchen Konsequenzen führt die geforderte „Barrierefreiheit“ im Grundriss?

Das Seminar richtet sich vorwiegend an Planer/innen, die ihr Fachwissen den neuesten bauordnungsrechtlichen und technischen Erkenntnissen des Barrierefreien Bauens entsprechend praxisgerecht anwenden wollen und sich umfassend in die Thematik einarbeiten möchten. Insbesondere wird auf die aktuellen technischen Parameter der Normengruppe DIN 18040 – insbesondere der DIN 18040-2 – eingegangen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen u. a. eine Ergänzung der normativen Bewegungsflächen und -räume in Bezug auf die zweckentsprechende Ausstattung und Möblierung von Wohnungen. Ziel ist es, die normativen Lücken der geometrischen Anforderungen nach DIN 18040-2 zu schließen. Zudem werden Schritt für Schritt Normdetails in Bezug auf die bauordnungsrechtliche Relevanz besprochen, die funktionalen Anforderungen (Schutzziele) erläutert und praktische Lösungsvarianten aufgezeigt.

Inhalt

– Bauordnungsrechtliche Einordnung der DIN 18040-2 Barrierefreie Wohnungen

– Anwendungsbereiche und -besonderheiten der Normierung

– Umfang der Einführung der DIN 18040-2 in die Liste der technischen Baubestimmungen

 

Organisatorisches

Dieses Seminar entfällt.

 

10
Oktober
Lehrgang Bauen im Bestand – Teil 2: Nachträgliche Abdichtung

Online 

 
10. Okt -
10. Okt  
Lehrgang Bauen im Bestand – Teil 2: Nachträgliche Abdichtung

Online 

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Dienstag, 10.Oktober 2023, 09.00 – 12.30 Uhr | Online

Referenten: Rechtsanwältin Elke Schmitz | Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel Verfahrensingenieur,
ö.b.u.v. Sachverständiger für mineralische Werkstoffe des Bauwesens

Gebühr:  120,00 €  für Mitglieder  |  155,00 €  für Listenzugehörige  |  155,00 €  für Gäste | kostenfrei für Studierende (begrenztes Kontingent) 

Unterrichtseinheiten: 4 UE

Technischer Teil

In Abhängigkeit von Feuchtursachen und Nutzungsrandbedingungen können unterschiedliche Abdichtungsmaterialien und -systeme zum Einsatz kommen. Eine erfolgreiche Sanierung setzt dabei nicht nur sorgfältige Kenntnis jeweiliger Einflussfaktoren auf die Systemauswahl voraus, sondern bedarf v.a. ein durchgehend auf den Einzelfall abgestimmtes Vorgehen bei der Sanierungsplanung. Dies gilt umso mehr bei „hochwertigen“ (Um)Nutzungen. Unter Berücksichtigung aktueller Regelwerksentwicklungen der WTA-Merkblätter 4-6, 4-7, 4-10 u.a. erfolgt eine systematische Zusammenschau wie nachträgliche Abdichtung technisch einwandfrei gelingen kann.

  • Feuchteursachen – Grundlagen für Ermittlung und technische Bewertung
  • Abdichtungsverfahren im Bestand unter Berücksichtigung aktueller Regelwerke (WTA-Merkblätter 4-6, 4-7, 4-10)
  • Einflussfaktoren auf Systemauswahl aus technischer und wirtschaftlicher Sicht
  • hochwertige (Um)Nutzung von Untergeschosse – von A wie Abdichtung bis Z wie Zwangslüftung

Rechtlicher Teil

„Was will der Bauherr?“ Klärung und Vereinbarung von Sanierungszielen ist auch aus rechtlicher Sicht Dreh- und Angelpunkt für den Sanierungserfolg.

Im nächsten Schritt skizziert der rechtliche Teil haftungsrelevante Aspekte bei Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage einschlägiger Rechtsprechung.

Ein besonderes Augenmerk gilt sodann den Besonderheiten im Rechtsverkehr mit Bauträgern bei Veräußerung sanierter Altbauten bzw. Eigentumswohnungen. Deutlich wird, dass nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen auch in vertraglicher Hinsicht einer vorausschauenden Risikoerfassung und ggf. vertraglichen Vereinbarung bedürfen – dies umso mehr je anspruchsvoller das Sanierungsziel.

  • Was will der Auftraggeber? Auftragsklärung und Sanierungsziel insbesondere bei hochwertigen Nutzungen
  • Sanierungsplanung: Vertragspflichten und Schnittstellen
  • Veräußerung sanierter Altbauten – Besonderheiten im Rechtsverkehr mit Bauträgern

Organisatorisches

Die Zugangsdaten zur Teilnahme erhalten Sie ca. eine Woche vor Beginn.

Weitere Termine der Lehrgangsreihe 

14.11.2023 – Teil 3: Energetische Sanierung und WDVS

20.11.2023 – Teil 4: Dichtheit und Dach

27.11.2023 – Teil 5: Feuchterisiken und Luftwechsel

05.12.2023 – Teil 6: Risiko Risse

Anmeldung

Hier geht es zur Anmeldung. 

Weitere Fortbildungsveranstaltungen…
 
Weitere Fortbildungsveranstaltungen…
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… finden Sie hier.

 

Veranstaltungen
27
September
Veranstaltung des Vereins für Baukultur Kiel e.V.

„Schwarzer Rolli, Hornbrille – Plädoyer für einen Wandel in der Planungskultur – “

 
27. Sep -
27. Sep  
Veranstaltung des Vereins für Baukultur Kiel e.V.

„Schwarzer Rolli, Hornbrille – Plädoyer für einen Wandel in der Planungskultur – “

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Der Verein für Baukultur Kiel e.V. richtet am 27.09.2023 um 19.00 Uhr eine Lesung und Diskussion unter dem Titel „Schwarzer Rolli, Hornbrille – Plädoyer für einen Wandel in der Planungskultur – “ der Autorin Karin Hartmann aus.

Ort: Forum Baukultur Kiel, Waisenhofstraße 3, 24103 Kiel

In der Anlage erhalten Sie die Einladung und den Flyer der Veranstaltung.

 

27
September
Veranstaltungshinweise BIM/Digitalisierung
 
27. Sep -
23. Okt  
Veranstaltungshinweise BIM/Digitalisierung
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Kongress Infrastruktur digital planen und bauen 4.0

Termin: 27.+28.09.2023 | ganztägig |Hybridveranstaltung Gießen + Online, kostenpflichtig, Anmeldung erforderlich

https://www.thm.de/bau/fachbereich/ueber-den-fachbereich/veranstaltungen/kongress-infrastruktur/start-2020

Der Kongress ist ein zentrales Event für Digitales Planen und Bauen von Infrastruktur. Ein Erfahrungsaustausch um zu erfahren, in welche Richtung sich BIM in Forschung und Praxis entwickelt.

Die Bundesingenieurkammer hat für den Kongress noch ein Freiticket übrig. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf (kaupmann@bingk.de).

 

BIM-Forum: OZG-EfA-Lösung Digitaler Bauantrag

Termin: 04.10.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr |Hybridveranstaltung Magdeburg + Online, kostenlos, Anmeldung erforderlich (über folgenden Link)

https://www.digitalzentrumbau.de/kos/WNetz?art=Appointment.show&id=945

In diesem BIM-Forum referiert Herr Andreas Fiedler, Projektleiter E-Government – Digitale Verwaltung bei der brain-SCC GmbH, zum Thema „OZGEfA-Lösung Digitaler Bauantrag”. Anschließend diskutieren die Teilnehmer über den Stand der Umsetzung in der Praxis.

 

BIM-Tage Deutschland

Termin: 09.-12.10.2023 | ganztägig |Hybridveranstaltung Berlin + Online, kostenpflichtig, Anmeldung erforderlich

https://bimtagedeutschland.de/

U.a. Themen zum besseren Klimaschutz des digitalen Bauwesens werden mit Repräsentanten aus Regierung, Politik und Verbänden diskutiert. Vertreter aus Büros und Unternehmen geben Orientierung zu Lösungen mit BIM, IT und digitalen Tools.

Der Bundesingenieurkammer stehen für diese Veranstaltung Online-Tickets zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat der BIngK auf (info@bingk.de).

 

BIM-Konferenz West

Termin: 12.10.2023 | ganztägig | Ort: ZESS auf dem Innovationscampus UNI Bochum, kostenpflichtig, Anmeldung erforderlich

https://bimtagedeutschland.de/product/12-10-2023-zess-online-ticket/

Regionales BIM-Treffen zum Networking und zu regionalen Schwerpunktthemen. Es sprechen Repräsentanten aus Landesregierung, Wirtschaft, Verwaltung und Bildung zu Themen wie „BIM-Standort NRW“, „BIM: Forschung, Innovation und Bildung oder “Raus aus dem Silodenken: Let’s build Together!”.

 

BIM-Forum: Entwicklungen und Perspektiven zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und BIM

Termin: 23.10.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr |Hybridveranstaltung Magdeburg + Online, kostenlos, Anmeldung erforderlich (über folgenden Link)

https://www.digitalzentrumbau.de/kos/WNetz?art=Appointment.show&id=978

Der Fokus auf Nachhaltigkeit ist eine der Triebkräfte zur Digitalisierung der Bauprozesse. Thomas Rochel, Geschäftsführer Ingenieurbüro Rochel und Sachverständiger für energetische Gebäudeoptimierung, und Prof. Clemens Westermann, Inhaber Westermann Gebäudetechnik und Hochschullehrer für Gebäudetechnik an der Hochschule Anhalt in Dessau, referieren über die Auswirkungen von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzanforderungen auf die digitale bauteilbasierte Planung mit BIM und zeigen Wege und auch Hemmnisse in der Praxis auf.

 

10
Oktober
ArchitekturForumLübeck

Neue VHS Vortragsreihe

 
10. Okt -
05. Dez  
ArchitekturForumLübeck

Neue VHS Vortragsreihe

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Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum – Eine Zustandsbeschreibung

Neben der Bau“kunst“ ist es seit jeher die Kunst selbst, über die öffentliche Räume sowohl innerhalb von Gebäuden als auch auf Straßen und Plätzen, identifiziert werden. Denn die Kunst, sei sie lediglich schmückend oder vornehmlich bedeutungsvoll, lädt den Raum mit Inhalten auf, die der Raum selbst nicht hergibt und wird so prägender Bestandteil sowohl für architektonische als auch für städtebauliche Räume.
Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum, lange als öffentliche Aufgaben verstanden, sind in den letzten Jahren immer mehr aus den öffentlichen Budgets verschwunden.
Daher möchte das ArchitekturForum Lübeck e.V. mit dieser Vortragsreihe die Diskussion zum Thema neu beleben.

Veranstaltungsort: VHS Lübeck, Hüxstraße 118-120
Eintritt: 4,50 EUR | Semestersonderpreis für Schüler und Studenten 1,00 EUR

Abends: Tagsüber: Immer:
Christian Jankowski
Künstler, Berlin
Dienstag, 10.10.2023
Beginn: 19.30 Uhr

 

Kunst im öffentlichen Raum und neue künstlerische Strategien
Ina Weise
Künstlerin und Vertretungsprofessorin an der Bauhaus-Universität Weimar
Dienstag, 14.11.2023
Beginn: 19.30 Uhr

 

Making off – zu der Entstehung der öffentlichen Arbeiten von Steinbrener/
Dempf & Huber
Christoph Steinbrener
Künstler, Steinbrener/Dempf & Huber
Künstlerkollektiv, Wien
Dienstag, 05.12.2023
Beginn: 19.30 Uhr

 

Hinweis:
Diese Vortragsreihe ist eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung der Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

18
Oktober
Termine der Webinarreihe der KfW

„Wichtige Bearbeitungshinweise zur Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Förderprogramme der KfW“

 
18. Okt -
16. Nov  
Termine der Webinarreihe der KfW

„Wichtige Bearbeitungshinweise zur Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Förderprogramme der KfW“

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Termine der Webinarreihe der KfW

18.10.2023; 14.00 – 15.00              

https://join.next.edudip.com/de/webinar/wichtige-bearbeitungshinweise-zur-erstellung-der-bestatigung-zum-antrag-bza-sowie-der-bestatigung-nach-durchfuhrung-bnd-fur-die-forderprogramme-der-kfw-18102023/1934826

 

16.11.2023; 11.00 – 12.00              

https://join.next.edudip.com/de/webinar/wichtige-bearbeitungshinweise-zur-erstellung-der-bestatigung-zum-antrag-bza-sowie-der-bestatigung-nach-durchfuhrung-bnd-fur-die-forderprogramme-der-kfw-16112023/1934829

Eine Anmeldung zu den Webinaren ist über die Veranstaltungsseite der KfW möglich: Architekten, Bauingenieure und Energieberater: Veranstaltungen & Seminare | KfW

 

Die BAK möchte Sie gern über eine neue Webinarreihe der KfW zum Thema „Wichtige Bearbeitungshinweise zur Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Förderprogramme der KfW“ informieren. Die angebotenen Seminare sind vor allem für diejenigen Kammermitglieder interessant, die als dena-gelistete EE-Experten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ die Berechtigung zur Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) haben.

In den neuen KfW-Webinaren werden wichtige Tipps für die korrekte Eingabe der erforderlichen Daten gegeben. Außerdem wird anhand von Beispielen aufgezeigt, wie Fehler vermieden werden können, um somit Ablehnungen bzw. Rücksendungen so gering wie möglich zu halten. Wie gewohnt haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, per Chatfunktion Fragen an die Experten der KfW zu stellen.