Neuerungen QNG-Siegelvarianten

In Vorbereitung auf die anstehenden Regelungen zur Neubauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum 01.03.2023 wurden ergänzende QNG-Anforderungen für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden veröffentlicht. Diese sind am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Bei den nun geltenden QNG-Siegelvarianten wird nur noch nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (NWG) unterschieden. Bisherige Unterteilungen der NWG nach Art der Nutzung entfallen. Gleichzeitig wird damit das QNG-Anwendungsgebiet bei NWG um zusätzliche Gebäude- und Nutzungsarten erweitert. Bei Wohngebäuden kann das QNG-Siegel zukünftig auch bei Komplettsanierungen vergeben werden (war bei NWG zuvor schon möglich).

Eine Zusammenfassung der Neuregelungen finden Sie auf den Seiten des BMWSB: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/hinweise-zum-qng-update-2023/

und im QNG-Handbuch Anlage 1: https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/QNG-BEG/QNG_Handbuch_Anlage-1-Siegelvarianten_v1-2.pdf

Datum

25. Januar 2023