Fachaufsichtliche Einführung des neuen Organisations- und Verfahrenserlasses

Das Innenministerium SH informiert:

Mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2023 ist der Erlass „Organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der bauaufsichtlichen Verfahren (Organisations- und Verfahrenserlass)“ des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 4. September 2020 – IV 541–515–429/2016–8147/2019 – UV – (Amtsbl. Schl.-H. S. 1344), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2021 (Amtsbl. Schl.-H. S. 498), aufgehoben worden (Amtsbl. Schl.-H. S. 1526).

Der Erlass wird ersetzt durch den Organisations- und Verfahrenserlass vom 29. Juni 2023. Dieser wurde am 29. Juni 2023 auf der Internetseite des Ministeriums bekanntgegeben (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/bauen/Bauordnungsrecht/Bauordnungsrecht_node.html). Auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt wird verzichtet.

Der neue Erlass zeichnet sich dadurch aus, dass er die Behördenbeteiligung im Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens darstellt. Es wird empfohlen, die Hinweise über die Übersicht unter Tz. 5 zu erschließen.