Indexzahlen für anrechenbare Bauwerte nach der Baugebührenverordnung

Bekanntmachung Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Das Statistische Bundesamt hat die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden für das IV. Quartal 2022 veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage kann die Indexzahl berechnet werden, mit der die Richtwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt der Anlage 2 der Baugebührenverordnung (BauGebVO) künftig zu vervielfältigen sind (§ 2 Absatz 1 Satz 3 BauGebVO). Danach steigt die Indexzahl um 17 % und beträgt ab dem 1. September 2023 1,661 (derzeit 1,418). Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 5 BauGebVO erfolgt dazu und zu den sich daraus ergebenden Richtwerten eine Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16, Ausgabe 17. April 2023 (Anlage).

Der Stundensatz für die Prüfingenieure und die Prüfingenieurinnen für Standsicherheit und für Brandschutz beträgt derzeit 119,22 Euro (§ 38 Absatz 1 Satz 3 der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen).

Datum

19. April 2023