Der Hauptausschuss ist das zentrale ehrenamtliche Element der Kammer. Er trägt innerhalb von weiteren Ausschüssen zu ihrer Entscheidungsfindung bei. Dem Hauptausschuss gehören stets 25 Mitglieder an, die für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Dem Hauptausschuss gehören mindestens jeweils zwei Architekten (m/w), zwei Stadtplaner, zwei Innenarchitekten, zwei Landschaftsarchitekten sowie mindestens zwei Beratende Ingenieure und der/ die Vorsitzende des Finanzausschusses an.
Der Hauptausschuss ist in folgenden Ausschüssen tätig:
- Aus- und Fortbildung
- Digitalisierung
- Innere Ordnung / Satzungswesen
- Planen und Bauen
- Stadt- und Landschaftsplanung
- Wettbewerbs- und Vergabewesen
Jeder Ausschuss hat eine Sprecherin bzw. einen Sprecher. Nicht nur die Mitglieder des Hauptausschusses, sondern jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, einen Beitrag zur Arbeit des Hauptausschusses zu leisten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Hauptausschuss auch außerhalb der Kammer vorhandenen Sachverstand heranziehen. Bei übergreifenden Themen wird von den Ausschüssen in vernetzter Weise diskutiert und eine Lösung erarbeitet. Organisiert wird die vielschichtige Arbeit des Hauptausschusses durch den Koordinator in Abstimmung mit der Geschäftsführung.
Der Hauptausschuss stellt eine Verbindung zwischen dem Vorstand und den Kammermitgliedern in den Regionen des Landes her und ist auch selbst in den Regionen präsent. Er berichtet in regelmäßigen Abständen dem Vorstand und der Kammerversammlung über seine Arbeit und deren Ergebnisse.
Aktuelle Veröffentlichungen und Bekanntmachungen aus dem Hauptausschuss und seinen Ausschüssen
Februar 2024
„RPW-Verfahren haben es weiterhin schwer“ vermeldet der Vergabemonitor der Onlineplattform competitionline für Planungswettbewerbe in Architektur und Städtebau auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Während die Zahl aller öffentlichen Planungsausschreibungen im vergangenen Jahr bundesweit leicht zulegte, nahm die Zahl der RPW-Wettbewerbsverfahren insgesamt erneut ab. Dem Trend folgend ging 2023 auch die Zahl der registrierten Wettbewerbsverfahren in Schleswig-Holstein von 22 auf 6 Wettbewerbsverfahren deutlich zurück. Besonders eklatant ist das Minus bei offenen und hochbaulichen Wettbewerben.
Dabei sollte auch zukünftig der Wert von Lösungskonkurrenzen nicht unterschätzt werden, es ist immer noch der Planungswettbewerb, der nicht nur eine Kompromisslösung liefert, die alles so halbwegs erfüllt. Einzig gut vorbereitete Wettbewerbsverfahren bieten die Möglichkeit, aus einem Maximum an Lösungsvarianten, mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand, die beste Entwurfsgrundlage für die weitere Beauftragung und Projektbearbeitung zu generieren. In einem RPW basierten Planungswettbewerb ist die Qualität deutlich höher. In Verhandlungsverfahren dagegen rücken andere Parameter in den Vordergrund, die zunächst nicht unbedingt etwas mit der Qualität der Aufgabenstellung zu tun haben. Bereits im Rahmen einer Preisgerichtssitzung fachlich diskutierte Lösungsansätze für die Aufgabenstellung spielen hier keine Rolle.
Als Argument für die Stagnation der Wettbewerbszahlen wird immer wieder angeführt, dass die Verfahrensform zu aufwendig sei und öffentliche Verwaltungen daher auf vermeintlich schnellere Vergabeverfahren ausweichen. Ein Argument, dem entgegengestellt werden muss, dass die mitunter sehr zeitintensive Vorplanung in einem VgV-Verfahren in der Regel erst nach der Beauftragung erfolgt. Beim klassischen Wettbewerb ist dieser Prozess mit Verfahrensende schon zum größten Teil und mit einer Vielzahl von Planungsalternativen abgeschlossen.
Insgesamt hat das Bauen in den vergangenen Jahren eine extreme Verrechtlichung und Komplexität erfahren, von der die nur selten fachlich ausreichend aufgestellten Auftraggeber überfordert sind. Alles, was vom gewohnten Standard abweicht, wird oft als eine ökonomische und terminliche Bedrohung empfunden. Dieses führt dazu, das öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zunehmend von Juristen dominiert werden, deren ästhetisch-räumlicher Anspruch in der Regel sehr begrenzt ist und die baukulturellen Ansprüche einer scheinbaren „Rechts- und Verfahrenssicherheit“ geopfert werden. Diese Entwicklung ist wenig förderlich für die Qualität unserer gebauten Umwelt.
Deshalb der Appell an alle öffentlichen Auftraggeber: Entscheiden Sie sich für den fairsten und qualitätvollsten Weg der Vergabe von Planungsaufträgen mit einem RPW-Planungswettbewerb!
Liebe Kolleginnen liebe Kollegen,
bei der Durchführung von zweiphasigen Wettbewerben bzw. EU-weiten Teilnahmewettbewerben (Auswahl- und Losverfahren) werden immer wieder, wenn auch vereinzelt, unzulässige Doppelbewerbungen festgestellt. Meist sind es die „kleineren“ Fachdisziplinen wie z. B. Landschaftsarchitektur, TGA oder auch Verkehrsplanung, die bei Interdisziplinären Wettbewerben gleichzeitig in mehreren TEAM´s benannt werden. Im Falle einer Doppelung müssen leider alle betroffenen Bewerber ausgeschieden werden. Dieses ist nicht nur für die Bewerber, sondern auch für die Auslober sehr ärgerlich.
Insofern bitten wir um die erforderliche Sorgfalt bei der Zusammenstellung des Wettbewerbsteams und rechtzeitigen Klärung der Verbindlichkeit. Mit einer Doppelbewerbung schaden Sie der Wettbewerbs- und Planungskultur!
In diesem Zusammenhang auch nochmals der Hinweis auf das Compliance-Papier der Architektenkammern zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragungen! Sie finden es auf den Webseiten der AIK unter https://www.aik-sh.de/mitglieder/wettbewerb-vergabe/
Ihr Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen der AIK SH
Die Kommunen im Land stehen vor der Herausforderung, zukunfts- und bedarfsgerechten Wohnraum zu entwickeln. Hierbei gilt es, Handlungsspielräume auszuloten sowie kommunale Zielsetzungen im Kontext von Wohnungsbaupolitik und Städtebau in den Blick zu nehmen und durchzusetzen. Hierzu liegen jetzt Handlungsleitfäden vor, die im Rahmen der kommunale Beratung durch die Mitglieder der AIK herangezogen werden können.
Die Handlungsleitfäden sind das Ergebnis eines kollaborativ angelegten Arbeitsprozesses, der vom Städteverband Schleswig-Holstein beauftragt, vom Land Schleswig-Holstein gefördert und von der Technischen Hochschule Lübeck in enger Abstimmung mit den Partnerinnen und Partnern des Forums Stadt & Land.SH koordiniert wurde.
Die Handlungsleitfäden sind in drei Broschüren untergliedert: Während der erste Handlungsleitfaden die übergeordnete strategische Ausrichtung sowie Vorgänge in der Planungs- und Prozesskultur beleuchtet, werden im zweiten Handlungsleitfaden konkretere Instrumente zur Flächenmobilisierung vorgestellt. Der dritte Handlungsleitfaden stellt Instrumente zur Qualifizierung von Wohnbauflächen sowie Möglichkeiten zur Sicherung kommunaler Entwicklungsziele dar.
Mitglieder des Hauptausschusses
Wahlperiode 2024 – 2027
Koordinator: Schall, Dr.-Ing. Günther
Beratender Ingenieur, Heide
Stellvertretender Koordinator: Edler, Christoph
Architekt, Kiel
Christen, Enno
Architekt, Kiel
Engelhardt, Tobias
Architekt und Stadtplaner, Lübeck
Escosura-Karger, Esteban
Stadtplaner, Itzehoe
Hinrichsen, Silke
Architektin, Neumünster
Holst, Christine
Bad Schwartau
König, Dr.-Ing. Florian
Beratender Ingenieur, Henstedt-Ulzburg
Lammers, Philine
Innenarchitektin, Kiel
Lenkewitz, Niklas
Beratender Ingenieur, Eutin
Mengel, Hauke
Architekt und Stadtplaner, Rendsburg
Meyer, Sigrid
Architektin, Lübeck
Reinhardt, Caroline
Landschaftsarchitektin, Borstel-Hohenraden
Richter, Dieter
Architekt und Stadtplaner, Schinkel
Schmieder, Christian
Architekt, Kiel
Schröder-Ropeter, Insa
Architektin, Lübeck
Springer, Frank
Landschaftsarchitekt, Busdorf
Stark, Bernd
Beratender Ingenieur, Kiel
Thiesen, Peer
Husum
Thun, Sönke
Beratender Ingenieur, Eutin
Wichers, Dr.-Ing. Michael
Beratender Ingenieur, Kiel
Wieder, Wiltrud
Architektin und Stadtplanerin, Kiel
Winter, Felix
Architekt, Kiel
Witte, Jan-Peter
Architekt, Elmshorn
Wuttke, Reinhold
Architekt, Neumünster