Fortbildungswesen

Allgemeine Hinweise 

Liebe Mitglieder, liebe Listenzugehörige, liebe Fortbildungsinteressierte,

Sie üben Berufe mit großer Verantwortung gegenüber ihren Auftraggebern und der Allgemeinheit aus. Die kontinuierliche Bewahrung und Erweiterung der persönlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dient aber nicht nur dem im öffentlichen Interesse liegenden Verbraucherschutz, sie ist darüber hinaus auch unerlässlich für eine dauerhaft erfolgreiche Berufsausübung und betrifft damit das berufliche Fortkommen jedes Einzelnen.

Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der in die Listen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) eingetragenen Personen zu erhalten, sind diese gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ArchIngKG verpflichtet, sich beruflich fortzubilden.

Anmeldeschluss ist jeweils 5 Werktage vor Beginn eines Seminars.
Die Rechnung wird Ihnen rechtzeitig vor Seminarbeginn übersendet. Zuvor erhalten Sie eine Rückmeldung von uns, worin Sie darüber informiert werden, ob Ihre Buchungsanfrage erfolgreich war.

Die Seminargebühr überweisen Sie bitte vor Seminarbeginn auf unser Konto bei der
Förde Sparkasse IBAN DE49 2105 0170 1002 2492 56