Arbeitsquarantäne aus VO gestrichen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein informiert:

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord – StAUK hat bei ihren Kontrollen festgestellt, dass im Baubereich häufig die Möglichkeit der sog. „Arbeitsquarantäne“ genutzt wird. Aus diesem Grund möchte das Ministerium Sie darauf hinweisen, dass in der Neufassung der schleswig-holsteinischen Corona-Quarantäneverordnung, welche am 25.1.2020 in Kraft tritt,  die Arbeitsquarantäne gestrichen worden ist.

Außerdem möchte das Ministerium Sie darüber informieren, dass die Allgemeinverfügung verlängert worden ist. Die aktuelle Fassung finden Sie unter  folgendem Link:

Datum

26. Januar 2021