Die Ökokonto-Verordnung wurde am 27. April 2017 im GVOBl. SH veröffentlicht und trat am 28. April 2017 in Kraft.
Diese Verordnung regelt Inhalt, Verfahren und Anrechnung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme bei künftigen Eingriffen (Ökokonto), die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses sowie Standards für Ersatzmaßnahmen.
Die Ökokonto-Verordnung können Sie hier herunterladen.
Datum
4. Mai 2017