Wichtiger Hinweis: Verwendung von Stempeln

Aufgrund vermehrter Beschwerden der Bauaufsichtsbehörden weise ich ausdrücklich darauf hin, dass keine Stempel unter Verwendung der Bezeichnung der Kammer nebst Mitgliedsnummer verwendet werden dürfen. Ferner darf ein Stempel auch nicht mit dem Wappen des Landes Schleswig-Holstein versehen werden. Ein Stempel unter Bezeichnung der Kammer nebst Mitgliedsnummer und gegebenenfalls unter Verwendung des Wappens des Landes Schleswig-Holstein wäre nur zulässig, wenn die Kammer nach dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein gesetzlich ermächtigt wäre, Stempel an ihre Mitglieder im Rahmen der Eintragung auszuhändigen. Das Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein sieht aber die Aushändigung solcher Stempel nicht vor. Ich bitte Sie daher, von der Verwendung von Stempeln abzusehen.

Simone Schmid, Geschäftsführerin

Datum

1. Oktober 2013