Merkblatt zum Rechtsschutz in VgV-Verfahren und Beispielrüge
Meldeformular nicht regelkonformer VgV-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind bei Vergaben von Aufträgen, die den derzeit gültigen Schwellenwert (ab 01.01.2024: 221.000 €) erreichen, an den Verfahrensweg des GWB und der VgV gebunden. Dabei definieren das GWB und die VgV eindeutige Kriterien für eine faire Vergabe von Planungsaufträgen.
Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, die sich für eine Aufgabe bewerben möchten und in der Bekanntmachung einen Verstoß gegen die Vorschriften erkennen, sind angehalten, ihre Rechte wahrzunehmen und um Nachbesserung dieser Verstöße beim Auftraggeber zu ersuchen. Ihnen steht außerdem die Möglichkeit offen, Verfahren, bei denen Regelverstöße erkannt worden sind, zu rügen – hierfür möchten wir Ihnen das Merkblatt „Rechtsschutz in VgV-Verfahren“ der AIK SH mit einer Vorlage zum Rügeschreiben unterstützend an die Hand geben, außerdem ein Formular zur Meldung fragwürdiger Verfahren an die Kammer.
Bitte informieren Sie uns, sofern Sie Kenntnisse zu nicht regelgerechten Verfahren haben oder lassen Sie sich beraten, sollten Sie sich unsicher sein. Die diskrete Behandlung aller Anfragen und Meldungen ist selbstverständlich.
Kontakt: Anja Boden – boden@aik-sh.de, Tel. 0431/57065-18
Informationsmappe Wettbewerbsverfahren
Leitfaden und Hinweise zur Durchführung von Planungswettbewerben nach RPW 2013
für Architekten-, Stadtplanungs-, Landschaftsplanungs- und Ingenieurleistungen
Planungswettbewerbe bieten ein zeit- und kostensparendes Planungs- und Vergabeinstrument. Sie erlauben Ihnen, in einem klar strukturierten und transparenten Verfahren den geeigneten Architekten, Stadtplaner oder Ingenieur und die beste Lösung zu finden. Wettbewerbe dienen der Qualitätssicherung (funktional und gestalterisch) und sind ein hervorragendes Instrument zur öffentlichen Vermittlung von Architektur und Ingenieurbaukunst. Die Akzeptanz Ihres Projektes wird dabei gefördert.
Leitfaden für Kleine Wettbewerbsverfahren
„Abgestimmte Mehrfachbeauftragungen“ sind wenig komplexe Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der Architektur, des Städtebaus, der Landschaftsplanung oder des Ingenieurbaus. Für Fassadenwettbewerbe oder auch Ideenwettbewerbe zur Erlangung von Vorklärungen, die eventuell in ein späteres Regelverfahren (RPW 2013) münden können, kann eine „abgestimmte Mehrfachbeauftragung“ vorgeschaltet werden.
Maßgeblich für die Vorbereitung und Ausgestaltung einer „abgestimmten Mehrfachbeauftragung“ ist die geschätzte Gesamtvergütung des zur Ausschreibung vorgesehenen Auftrages und das daraus resultierende Planungshonorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), ohne Umsatzsteuer. Ist diese Abschätzung nicht möglich oder kann mit dem Verfahren kein Auftragsversprechen gegeben werden, so kann für einfache, nicht zu umfangreiche und wenig komplexe Aufgabenstellungen eine „abgestimmte Mehrfachbeauftragung“ nach den folgenden Grundregeln durchgeführt werden. Das Verfahren ist grundsätzlich mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK S-H) abzustimmen und eine Registrierung zu erteilen.
Fachpreisrichter und Wettbewerbsbetreuer
Register der AIK S-H
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein führt ab dem 01.07.2018 ein Register für Fachpreisrichter und Wettbewerbsbetreuer.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Beratende Ingenieure, die in diese Liste aufgenommen werden möchten, können einen Antrag stellen und diesen bei der Geschäftsstelle einreichen.
Der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe prüft den Antrag und überreicht diesen mit einer Empfehlung zur endgültigen Entscheidung an den Vorstand.
Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zu dem Verfahren entnehmen Sie bitte der Geschäftsordnung.