VOB/A 1. Abschnitt und VOB/B jeweils Ausgabe 2016 zur Anwendung erklärt

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein am 30. Juni 2016

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein am 30. Juni 2016 sind die „neuen“ VOB/A 1. Abschnitt und die VOB/B jeweils in der Fassung 2016 verbindlich durch das Wirtschaftsministerium zur Anwendung erklärt worden. Die Reform des deutschen Vergaberechts wird damit weiterhin schrittweise vorgenommen und trägt zur Verunsicherung der Beteiligten bei. Es gelten derzeit in Schleswig-Holstein u.a.:

Oberhalb der EU-Schwellenwerte:

  • GWB 2016 (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
  • VgV 2016 (Vergabeverordnung)
  • VOB/A 2016 2. Abschnitt (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Unterhalb der EU-Schwellenwerte:

  • „Alt“ VOL/A 2009 (Lieferungen und Dienstleistungen)
  • VOB/A 2016 1. Abschnitt
  • TTG SH (Tariftreue- und Vergabegesetz)
  • SHVgVO (SH Vergabeverordnung u.a. zu Wertgrenzen)
  • „Korruptionsregister“ (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)

Die Anpassungen gehen allerdings weiter: Liefer- und Dienstleistungen: Die Arbeiten an der Neuregelung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwelle (Arbeitstitel: VgV-light) finden auf Länderebene statt. Hierbei ist man bestrebt, eine möglichst einheitliche Regelung in allen Bundesländern zu erreichen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Vergabe-Experten vor Ende 2016 keine abschließende Regelung.

Bauleistungen: Das Bundesbauministerium hat zudem bereits bei Veröffentlichung im April (!) Änderungsbedarf bei der soeben für verbindlich erklärten VOB/A 1. Abschnitt angekündigt. Mit Datum 01. Juli ist dieser überarbeitete 1. Abschnitt der VOB/A nunmehr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Diese Neufassung soll allerdings erst im Herbst im Rahmen einer Gesamtausgabe der VOB angewendet werden. Da die o.a. Verbindlichkeitserklärung des Landes einen statischen Verweis auf die anzuwendende VOB/A hat, wäre dann eine erneute Erklärung notwendig.

Quelle: ABST SH | Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. | www.abst-sh.de/information.html

Datum

16. August 2016