Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK S-H) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
Dementsprechend sind die Mitglieder das Herz der AIK S-H.
Neben der Erfüllung der ihr zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungiert die AIK S-H als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzt sie Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Für freischaffende Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Innenarchitekten und Beratende Ingenieure besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft.
Die Kammer schafft Verbindung und fachlichen Austausch der Mitglieder in Veranstaltungen, Arbeitskreisen und den zahlreichen Gremien – sie ist Netzwerk-Plattform für die Berufsstände.
Weitere Informationen zu Struktur und Organisation finden sich auch unter dem Menüpunkt „KAMMER“.