Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW geeinigt, wonach alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden.
Die rund 24.000 Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt.
Des Weiteren ist geplant, die Gebäudeförderung neu auszurichten. Dabei soll es darum gehen, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde aufzusetzen“.
Datum
7. Februar 2022