Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ist zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“.

Für die Bewertung Ihres Zeugnisses und die grundsätzliche Einschätzung und Übersetzung des akademischen Grades ist die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein nicht zuständig. Diese beantragen Sie bitte selbst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Für ukrainische Kriegsflüchtlinge hat die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gesondert Hinweise zusammengestellt: https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/ua.html

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit der Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Zusätzlich informiert sie über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Antragstellung bei der Architekten- und Ingenieurkammer:

Antrag zur Anerkennung der Ingenieurqualifikation

Sie haben ein ingenieurwissenschaftliches Studium an einer ausländischen Hochschule absolviert, haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein und möchten in Deutschland die die Berufsbezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ führen.

Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache Deutsch ist und daher sowohl der Antrag als auch die dazugehörigen Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden müssen. Auch die mit dem Antrag verbundene Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Antragsunterlagen eine kurze Eingangsbestätigung und einen Gebührenbescheid.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 der Satzung über die Gebühren der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsverfahren durch den Anerkennungsausschuss erst nach Zahlungseingang und dem Vorliegen sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt.
 

Unterlagen für die Antragsstellung

Bei Ihrer Antragstellung bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen:

  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises aus dem Herkunftsland / gegebenenfalls Nachweis über die Namensänderung
  3. amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Abschlusszeugnisses oder der ausländischen Fächer- und Notenübersicht
  4. amtlich beglaubigte Kopie der ausländischen Urkunde über die Verleihung des Studienabschlusses
  5. Lebenslauf
  6. aktuelle Meldebestätigung ( nicht älter als 1 Monat) im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  7. Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  8. die deutschen Übersetzungen der Ziffern 2. – 4. durch eine/n an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/n Dolmetscherin / Dolmetscher

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der eingereichten Unterlagen unter Umständen eine Echtheitsprüfung erfolgen wird.
  • Amtliche Beglaubigungen von Unterlagen nehmen vor: Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (z. B. Oberbürgermeister/in, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen), Notare und Gerichte. Andere werden nicht anerkannt.
  • Die vollständigen Unterlagen müssen binnen 6 Monaten nach Eingang des Antrages vorliegen. Ansonsten wird der Antrag als zurückgenommen betrachtet und gelöscht.

Rechtliche Grundlagen

Die Prüfung und ggf. Anerkennung der ausländischen Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ regelt das
Ingenieurgesetz Schleswig-Holstein (IngG).

Die Höhe der Gebühren des Verfahrens regelt die
Gebührensatzung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Ihren Antrag und die einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte vollständig und postalisch an

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Monika Röhlecke
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Ergänzende Informationen:

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA):

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Die ZSBA berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen.

Weitere Informationen auf der Seite der ZSBA:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php

Weitere Informationen für ausländische Fachkräfte und zur Berufsanerkennung:

Link des Landes Schleswig-Holstein:
https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beruflichebildung/anerkennung_Berufsqualifikation_auslaend.html

Link des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php