EuGH-Urteil HOAI: FAQ aktualisiert

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die FAQ zur HOAI nach dem EuGH-Urteil aktualisiert wurden.
Die Aktualisierung erfolgte, da nunmehr auch erste Rechtsprechung zur Auswirkung des EuGH-Urteils auf die nationale Rechtslage vorliegt. Die Änderungen in den FAQ wurden freundlicherweise von den Architektenkammern der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Geändert wurden die Antworten auf folgende Fragen:

  • „Tritt die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze nach dem EuGH-Urteil sofort außer Kraft oder gilt sie noch solange die HOAI in ihrer jetzigen Fassung fortbesteht?“
  • „Was passiert mit einem vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossenen Vertrag, bei dem [schriftlich] ein Honorar unterhalb der Mindest- oder oberhalb der Höchstsätze vereinbart wurde?“
  • „Was sollte ich bei zukünftigen Honorarvereinbarungen beachten?“

Neu eingefügt wurde die Frage „Was passiert mit einem vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossenen Vertrag, bei dem mündlich oder formunwirksam ein Honorar innerhalb oder außerhalb der Mindest- und Höchstsätze vereinbart wurde?“ Auch wurden die Fragen nun nummeriert.

Sie erhalten die aktualisierten FAQ als pdf-Datei zu Ihrer freundlichen Verwendung anbei.

Datum

1. August 2019