Satzung zur Änderung der Satzung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein über die Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit und Tätigkeit im Beratungsdienst der Kammer vom 1. Dezember 2017

Satzung zur Änderung der Satzung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein über die Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit und Tätigkeit im Beratungsdienst der Kammer 
vom 1. Dezember 2017 

Aufgrund des § 21 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 Nr. 10 und § 28 Abs. 3 des Architekten- und Ingenieurkammer-gesetzes (ArchIngKG) vom 09. August 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 116), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 386) erlässt die Kammerversammlung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein durch Beschlussfassung vom 29. November 2017 folgende Änderungssatzung:

Artikel 1

Die Satzung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein über die Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit und Tätigkeit im Beratungsdienst der Kammer, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1110) wird wie folgt geändert:

  1. § 1 wird wie folgt geändert:

Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Worte „monatlich EURO 1.500,–“ werden durch die Worte „jährlich elfmal EURO 1.500,– und einmal EURO 1.000,–“ ersetzt.

  1. § 2 wird wie folgt geändert:

Die Worte „EURO 300,–“ werden durch die Worte „EURO 600,–“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Ausgefertigt

Kiel, den 1. Dezember 2017

Simone Schmid                                                                                                Uwe Schüler

(Geschäftsführerin)                                                                                          (Präsident)