Erst eine Übergangsregelung, dann der Aufschub des Anwendungszeitpunkts, jetzt endlich eine abschließende und vernünftige Lösung: Die Architektenkammern und andere Organisationen konnten Bundesfinanzministerium und Länderfinanzministerien schlussendlich davon überzeugen, die vom BFH in seinem Urteil vom 14.5.2014 aufgestellten Grundsätze zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nicht zu verallgemeinern.
Die gesamte Veröffentlichung können Sie auf der Homepage der BAK einsehen.
Datum
17. März 2016