Neuverkündung der Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) und der Feuerungsverordnung (FeuVO)

Das Innenministerium SH informiert:

Die Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) vom 23. November 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 856), geändert durch Landesverordnung vom 21. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 376), ist mit Ablauf des 30. Dezember 2019 außer Kraft getreten. Die neue Verordnung sowie die Begründung habe ich beigefügt; Änderungen gegenüber der geltenden Fassung sind farbig unterlegt.

Die Landesverordnung über Feuerungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO) vom 30. November 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 865), geändert durch Landesverordnung vom 21. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 377) ist ebenfalls mit Ablauf des 30. Dezember 2019 außer Kraft getreten. Eine Lesefassung der neuen Verordnung sowie eine Begründung sind beigefügt.

Die Verkündung der Verordnungen vom 25. Februar 2020 erfolgt am 5. März 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Verordnungen treten am 6. März 2020 in Kraft.

Datum

6. März 2020