Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat der Bundesingenieurkammer zur Information ihre Mitglieder ein Schreiben zur „Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ zugesandt. Das Schreiben wurde an die Obersten Straßenbauämter der Länder als Grundlage für entsprechende Einführungserlasse versandt, mit denen die ZTV-ING in den Ländern eingeführt werden soll.
Änderungen der ZTV-ING waren insbesondere durch die Anpassung an europäische Rechtsvorschriften erforderlich geworden – u.a. hinsichtlich Regelungen für die Qualifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS).
Die Dokumente werden in Kürze zum Download auch auf den Internetseiten der BASt zur Verfügung stehen:
Datum
15. Mai 2017