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Gesetz zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten

Am 31. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften vom 6. Dezember 2021 in Kraft getreten (GVOBl. Schl.-H. S. 1422).

Artikel 1 des Gesetzes sieht eine Neufassung der Landesbauordnung vor. Artikel 2 ändert die Bauvorlagenverordnung und Artikel 3 die Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden. Artikel 4 sieht ein Übergangsrecht zur Erleichterung der Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren vor.
Die Artikel 1 bis 3 werden erst am 1. September 2022 in Kraft treten.

In der Anlage erhalten Sie die

Datum

4. Januar 2022