Mehraufwand des Planers bei Preisgleitklauseln

Die Bundesingenieurkammer informiert:

Über die die Erlasse zur Regelung der Lieferengpässe und Preissteigerungen von Baumaterialien hatte die Bundesingenieurkammer  bereits berichtet. Diese stehen mit weiteren Hinweisen zu den Stoffpreisgleitklauseln und den Möglichkeiten zur Vertragsanpassung auch auf unserer Internetseite zur Verfügung:

Aktuell erhalten Sie in der Anlage ferner einen Aufsatz von Prof. Dr. Heiko Fuchs aus der NZBau 2022, S. 563 ff zu den Möglichkeiten der Vertragsanpassung des Planers und der Unterscheidung zwischen Grundleistung und B besonderer Leistung nach HOAI bei entsprechendem Mehraufwand bei der Aufstellung von Preisgleitklauseln und der Prüfung danach angepasster Rechnungspositionen.  

Datum

20. Oktober 2022