Neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“

Die neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Zuständig für deren Durchführung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dieser Richtlinie werden folgende Fördermaßnahmen mit Zuschüssen für Kommunen unterstützt:

  • „Beratung zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken“ (Fortführung der bestehenden Richtlinie vom Januar 2015),
  • „Energieberatung für Kommunen“ (kommunale und soziale Gebäude), Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,
  • „Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung“, Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Datum

12. Januar 2016