Hinweise zur Anerkennung externer Fortbildungsveranstaltungen

Wenn Sie Ihre Fortbildungsveranstaltung durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH) anerkennen lassen möchten, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag inkl. Programmablauf, Informationen zu den Inhalten sowie zu den Referenten an unsere Sachbearbeiterin Frau Söhren unter folgender E-Mail-Adresse: soehren@aik-sh.de

Bearbeitungszeitraum

Bitte reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin ein.

Für die Bearbeitung von Neuanträgen wird vorab eine Gebühr in Höhe von 130,- € erhoben, für die Prüfung von Folgeanträgen eine Gebühr von 30,- €. Nach Eingang der Gebühr erfolgt die Prüfung auf Anerkennung durch den Ausschuss Aus- und Fortbildung der AIK SH.

Sobald die Prüfung durch den Ausschuss abgeschlossen ist, werden Sie über das Prüfungsergebnis informiert.

Auf Wunsch werden anerkannte Veranstaltungen im Bereich „Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter“ auf unserer Homepage (siehe Navigationsleiste auf der rechten Seite) veröffentlicht.

Grundsätzlich anerkennungswürdig sind:

  • Seminare, auch in der Form des E-learnings wie z. B. Online-Seminare etc.
  • Fachvorträge
  • Lehrgänge
  • Workshops
  • Kolloquien
  • Tagungen
  • Exkursionen
  • Inhouse-Schulungen

Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.

Hier geht es zum Neuantrag:

Sie können den Antrag entweder als Word-Dokument oder als PDF herunterladen.

Gültigkeit und Folgeantrag: Nach Anerkennung ist der Antrag für das laufende Kalenderjahr gültig.

Soll eine bereits anerkannte Fortbildungsveranstaltung erneut durchgeführt werden (mit nahezu identischen Inhalten und Referenten), so ist es ausreichend, wenn Sie einen Folgeantrag stellen. Hierbei müssen Sie dann unbedingt die bereits, durch die AIK SH vergebene, Registernummer angeben.

Hier geht es zum Folgeantrag:

Sie können den Antrag entweder als Word-Dokument oder als PDF herunterladen.