Um Ihre Veranstaltung durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH) als Fortbildung anerkennen zu lassen, nutzen Sie bitte das Online-Verfahren zur Antragstellung.
Hier geht es zum Antragsportal.
Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich das neue Online-Verfahren zur Antragstellung.
Registrierung / Antragsportal
Wenn Sie bereits als Veranstalter registriert sind, melden Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie Ihr Passwort auf der Startseite des Antragsportals zurücksetzen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, registrieren Sie sich bitte zunächst als Veranstalter und folgenden den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Neuantrag / Folgeantrag
Führen Sie eine Veranstaltung zum ersten Mal durch, dann muss ein Neuantrag gestellt werden.
Soll eine bereits anerkannte Fortbildungsveranstaltung in einem neuen Kalenderjahr durchgeführt werden (mit nahezu identischen Inhalten und Referenten), so kann ein Folgeantrag gestellt werden.
Bearbeitungszeitraum
Bitte reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin ein.
Kosten
Für die Bearbeitung von Neuanträgen wird vorab ein Betrag in Höhe von 130,00 € erhoben, für die Prüfung von Folgeanträgen ein Betrag von 30,00 €.
Die Prüfung auf Anerkennung erfolgt nach Geldeingang durch den Ausschuss „Aus- und Fortbildung“ der AIK SH.
Formate
Grundsätzlich anerkennungswürdig sind folgende Formate:
- Seminare, auch in der Form des E-learnings wie z. B. Online-Seminare etc.
- Fachvorträge
- Lehrgänge
- Workshops
- Kolloquien
- Tagungen
- Exkursionen
- Inhouse-Schulungen
Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.
Weiterer Ablauf
Sobald die Prüfung durch den Ausschuss abgeschlossen ist, werden Sie über das Prüfungsergebnis informiert.
Anerkannte Veranstaltungen werden automatisch auf dem Fortbildungsportal der AIK unter „Externe Angebote“ veröffentlicht.
Gültigkeit der Anerkennung
Ist die Veranstaltung durch die AIK SH als Fortbildung anerkannt, so ist diese für das gesamte laufende Kalenderjahr gültig.
Ist etwas unklar geblieben?
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiterin Frau Söhren unter soehren@aik-sh.de