Bezahlbarer Wohnraum für alle – Positionspapier der Bundesarchitektenkammer

Bezahlbarer Wohnungsbau ist den deutschen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern ein besonderes Anliegen. Seit Jahren übersteigt besonders in den Ballungsräumen die Nachfrage nach mietpreisgünstigem Wohnraum das Angebot. Diese Asymmetrie wird durch die internationale Zuwanderung nach Deutschland zusätzlich verschärft. Die Bundesarchitektenkammer gibt durch die folgenden Ausführungen Hinweise zu Standards für bezahlbaren Wohnraum und zur Rolle der Wohnraumförderung. Sie beziehen sich auf bestehende und neue Anforderungen im Wohnungsbau. Seit 2009 sind in Deutschland ca. 770.000 Wohnungen zu wenig gebaut worden. Eine Studie des Pestel Instituts ergibt, dass bis 2021 mindestens 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden müssten. Vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen dabei nicht nur in den Ballungsgebieten. Nach Deutschland geflohene und fliehende Menschen, Zuwanderer aus EU-Ländern, der gegebene Zuzug in die Städte und die bisherigen Versäumnisse bei der Bedarfsdeckung bedingen nun große, gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten, um die gegenüber den aktuellen Baufertigstellungen zusätzlich erforderlichen ca. 140.000 WE/a zu realisieren. Dies ist nur mit staatlicher Förderung und großer gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten zu erreichen. Als Folge der in den vergangenen Monaten sprunghaftangestiegenen Flüchtlingszahlen sehen sich viele Kommunen gezwungen, geflüchtete Menschen bis zur Entscheidung über den Asylantrag in temporären, modular errichteten Neubauten, in Bestandsimmobilien, Turnhallen und anderen Provisorien unterzubringen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz schafft der Bund Regelungen für temporäre Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte. Es werden zeitlich befristete Erleichterungen im Baugesetzbuch, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgenommen. Die Bauministerkonferenz forderte, bis Mitte 2016 Vorschläge für eine Neukonzeption von EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vorzulegen. Die Notwendigkeit der Flüchtlingsunterbringung führt unmittelbar zu einer Diskussion über kostengünstigen und sozial integrierten Wohnungsbau. Viele heutige Geflüchtete und nachziehende Familienangehörige sind zukünftige Einwohner unseres Landes. Sie benötigen kurzfristig bezahlbaren Wohnraum – wie auch die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die auf den Wartelisten der kommunalen Wohnungsgesellschaften und Baugenossenschaften stehen. Die vorhandenen knappen Finanzressourcen und Planungskapazitäten müssen daher im Wesentlichen für den Wohnungsbau eingesetzt werden. Nur im unbedingt notwendigen Maß dürfen sie in Provisorien der Unterbringung von Flüchtlingen fließen.

Den vollständigen Text des BAK-Positionspapiers finden Sie hier.

Datum

2. März 2016