Hinweis des Innenministeriums Schleswig-Holstein: Ergänzung des Erlasses vom 16.10.2016 bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der BauPVO

In der Anlage erhalten Sie die die Ergänzung zu dem am 14. Oktober 2016 verschickten Erlass zur Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 betreffend der Verfahrensweise beim bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO – EU-Nr. 305/2011). Diese Ergänzung ist das Ergebnis der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

Datum

4. September 2017