Eintragung & Mitgliedschaft

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein führt die Listen und Verzeichnisse gemäß  § 15 ArchIngKG . Die Voraussetzungen für die Eintragung in eine der bei der Kammer geführten Listen ergeben sich aus dem Gesetz.

Alle freiberuflich Tätigen, die ihren Beruf ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig ausüben, sind Pflichtmitglieder der Kammer und auch Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Architekten (zur Satzung des Versorgungswerks).

Alle in die bei der Kammer geführten Listen Eingetragenen, die angestellt, beamtet oder baugewerblich tätig sind, haben die Möglichkeit, der Kammer auch als freiwilliges Mitglied beizutreten.

Nicht freischaffend tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 ArchIngKG erfüllen, können eine „Freiwillige Mitgliedschaft ohne Listenzugehörigkeit“ beantragen.

Personen, die nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung eine für die Eintragung in eine Liste notwendige praktische Tätigkeit ausüben, können der Kammer als außerordentliches Mitglied beitreten, um Mitglied im Versorgungswerk der Architekten werden zu können.

Hier finden Sie die wichtigsten Antragsunterlagen:

Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Monika Röhlecke
Frau Katrin Thümer

Wichtige Informationen auf einen Blick

Hinweise zu di.BAStAI

di.BAStAI steht für „digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“. Es handelt sich dabei um eine Schnittstelle von 29 Planerkammern, die diese für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingerichtet haben.

Beim Bauantrag ist zu prüfen, ob der Entwurfsverfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung bzw. Prüfbefreiung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern. di.BAStAI erlaubt den unteren Bauaufsichtsbehörden, die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten schnell und kostenfrei digital zu überprüfen. Sie können so unkompliziert feststellen, ob ein Entwurfsverfasser geeignet ist, weil er kraft Eintragung bauvorlageberechtigt und/oder prüfbefreit ist. Sofern Ihre Eintragung/Ihre Eintragungen also mit einer Bauvorlageberechtigung und/oder Prüfbefreiung gemäß LBO SH verbunden ist/sind, können Bauämter mit Ihrer Sie zweifelsfrei identifizierenden Kammernummer Ihre Eintragung/en in di.BAStAI abrufen und überprüfen.