Eintragung & Mitgliedschaft

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein führt die Listen und Verzeichnisse gemäß  § 15 ArchIngKG . Die Voraussetzungen für die Eintragung in eine der bei der Kammer geführten Listen ergeben sich aus dem Gesetz.

Alle freiberuflich Tätigen, die ihren Beruf ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig ausüben, sind Pflichtmitglieder der Kammer und auch Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Architekten (zur Satzung des Versorgungswerks).

Alle in die bei der Kammer geführten Listen Eingetragenen, die angestellt, beamtet oder baugewerblich tätig sind, haben die Möglichkeit, der Kammer auch als freiwilliges Mitglied beizutreten.

Nicht freischaffend tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 ArchIngKG erfüllen, können eine „Freiwillige Mitgliedschaft ohne Listenzugehörigkeit“ beantragen.

Personen, die nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung eine für die Eintragung in eine Liste notwendige praktische Tätigkeit ausüben, können der Kammer als außerordentliches Mitglied beitreten, um Mitglied im Versorgungswerk der Architekten werden zu können.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Monika Röhlecke
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Frau Katrin Thümer
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Hier finden Sie die wichtigsten Antragsunterlagen: