Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration S-H informiert: Bauregellisten (BRL) werden zurückgezogen

Dazu das Referat für Bautechnik, Bauwirtschaft und Vergabewesen:

„Wir setzen Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass das DIBt die Bauregellisten außer Kraft setzen wird. Da unsere LBO jedoch noch auf diese verweist, wird seitens des DIBts an deren Stelle auf die jeweiligen Teile der MVV TB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) verwiesen. Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Änderungen:

  • anstelle der BRL A wird auf den Teil C und Anhang 4 der MVV TB vom 31. August 2017 veröffentlicht durch das DIBt verwiesen
  • anstelle der BRL B, Teil 2 wird auf den Teil B3 der MVV TB vom 31. August 2017 veröffentlicht durch das DIBt verwiesen
  • anstelle  der Liste C wird auf den Teil D 2.2 der MVV TB vom 31. August 2017 veröffentlicht durch das DIBt verwiesen
  • die BRL B, Teil 1 entfällt ersatzlos. Die harmonisierten Produktnormen gelten durch die Veröffentlichungen im europäischen Amtsblatt unverändert.

Inwieweit sich mittels der harmonisierten Normen die Bauwerksanforderungen nur unvollständig nachweisen lassen, ergibt sich aus der Lückenliste / Prioritätenliste unter

Diese Änderungen gelten ab dem 01. April 2019! Wir bitten um Beachtung und Berücksichtigung bei zukünftigen Bauvorhaben!“

Datum

10. April 2019