Die Bundesarchitektenkammer informiert:
In Ergänzung des Beschaffungserlasses für Holzprodukte vom 22.12.2010 wurde von den zuständigen Ressortkreisen des Bundes (BMEL, BMWi, BMVI und BMUB) per Erlass am 06.10.2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt ein Gemeinsamer Leitfaden veröffentlicht. Dieser gibt den ausschreibenden Behörden eine Handlungsanleitung an die Hand, die verschiedene Möglichkeiten des Nachweises der Nachhaltigkeit für Holzprodukte erklärt und somit ein gemeinsames Verkehrsverständnis bezüglich dieser Verfahren gewährleisten soll, um die Verwendung von FSC-, PEFC oder gleichwertig zertifiziertem Holz (Materialwert mind. 2.000 EUR) sicherzustellen.
Für Architekten ist dieser Erlass bei Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Holzprodukten in Bauvorhaben des Bundes zu berücksichtigen.
Datum
12. Dezember 2017