Neufassung FeuVO

Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Neufassung der Landesbauordnung vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422) am 1. September 2022 ist eine Anpassung der Verordnungen erforderlich, die aufgrund der Landesbauordnung erlassen wurden.
Im Wesentlichen geht es dabei um eine Anpassung an die geänderte Paragraphenfolge. Bei der im Betreff genannten Verordnung erfolgen zudem wenige sprachliche und klarstellende Anpassungen, die in der Begründung festgehalten sind. 
In der Anlage erhalten Sie den Entwurf einer neuen Feuerungsverordnung einschließlich Begründung.

Datum

30. Juni 2022