Die Bundesingenieurkammer informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die die letzten Erlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Regelung der Lieferengpässe und Preissteigerungen von Baumaterialien hatten wir bereits berichtet und dazu auch ein Merkblatt zu Preissteigerungen auf Ingenieurleistungen und -verträge versandt (s. ANLAGE ).
Nunmehr hat das BMWSB mit dem in beigefügten Erlass die bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Sonderregelungen nochmals bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Ergänzend hierzu erhalten Sie einen Aufsatz von Prof. Dr. Heiko Fuchs aus der NZBau 2022, S. 563 ff zu den Möglichkeiten der Vertragsanpassung des Planers und der Unterscheidung zwischen Grundleistung und Besonderer Leistung nach HOAI bei entsprechendem Mehraufwand bei der Aufstellung von Preisgleitklauseln und der Prüfung danach angepasster Rechnungspositionen.
Datum
19. Dezember 2022