Aktuelles
Informationen für Bauherren/innen
Informationen für Bauherren/innen
Bauarbeiten in bestehenden Gebäuden fordern alle Beteiligten heraus. Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sprechen Sie als Veranlasser von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in bestehenden Gebäuden, insbesondere in Wohngebäuden, an.
Für den Schutz der Beschäftigten auf der Baustelle sind Sie als Bauherr:in mitverantwortlich. Sobald zwei Unternehmen tätig werden, sind bei der Planung der Ausführung eines Vorhabens geeignete Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (§2 Baustellenverordnung – BaustellV, § 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Zu Ihrer Unterstützung ist dafür ein geeigneter Koordinator einzusetzen (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – u.a. RAB 30). Diese RAB sowie weitere nützliche Informationen rund um die Baustellenverordnung finden Sie in der Broschüre „Baustellenverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
StAUK und BG BAU haben häufig festgestellt, dass keine rechtzeitige und ausreichende Koordination der erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen erfolgte. Arbeiten mussten daraufhin eingestellt werden. Damit sind zusätzliche Kosten, erheblicher Aufwand und deutliche Zeitverzögerungen verbunden. Ist der Koordinator frühzeitig eingebunden, kann dies vermeiden werden.
Der Koordinator erstellt bereits in der Planungsphase der Ausführung den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Besonders wichtig, wenn die Beschäftigten mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest oder KMF umgehen müssen. Davon ist bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten auszugehen, sofern das Gegenteil nicht nachgewiesen ist.
Eine fachkundige Gefahrenstoffermittlung gibt Aufschluss über die Situation.
Wir haben Ihnen Informationen zu Ihren Pflichten und eine Liste mit den einzelnen Punkten zusammengestellt. Beides finden Sie auf der Internetseite der StAUK unter Publikationen:
https://www.uk-nord.de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfallkasse-nord/publikationen/
In einer gemeinsamen Aktion werden die Aufsichtskräfte der StAUK und der BG BAU verstärkt prüfen, ob die Verpflichtungen nach der Baustellenverordnung eingehalten werden.
12.04.2023
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt Ihnen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Folgendes mit:
Neue Richtlinie der BEG EM
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien). Die neue Förderrichtlinie der BEG EM wurde vom BMWK über dem Bundesanzeiger am 30. Dezember 2022 veröffentlicht und ist unter folgendem Link zu finden:
Angepasstes Infoblatt zu den förderfähige Maßnahmen und Leistungen
Im Anhang erhalten Sie das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Version 7.0, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Folgende Anpassungen an die neue Förderrichtlinie wurden u. a. vorgenommen:
- Neuaufnahme der Punkte:
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- 1.7 Eigenleistungen
- 1.9 Serielles Sanieren im Sinne der BEG WG
- 4.14 Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
- Die Förderung von Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen wurde unter einem Punkt der Anlagentechnik (außer Heizungen) zusammengefasst (siehe Punkt 3).
- Als Umfeldmaßnahmen sind Arbeiten zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen in der BEG EM nicht förderfähig. Dazu zählen die Wiederherstellung von Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.
- Aufnahme der Brennstoffzellenheizungen, die zu 100 % mit grünem Wasserstoff und/oder Biomethan betrieben werden.
- Die Förderung von Anlagen der Stromerzeugung wurde angepasst (Punkt 7 und 8.3).
Dieses Infoblatt finden Sie auch unter folgendem Link:
Anpassung der Listen förderfähiger Wärmeerzeuger
Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen wurde um die ETAs-Werte und die Kältemittel zu den jeweiligen Wärmepumpen ergänzt. Zudem wurde bei den Hinweisen der Wärmepumpenbonus aufgenommen. Wärmepumpen, die nicht über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, sind seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr förderfähig und damit nicht mehr in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu finden. Diese Liste mit geändertem Layout finden Sie unter folgendem Link:
Förderfähige Biomasseanlagen sind durch das Wegfallen des Innovationsbonus Biomasse nur noch auf einer Liste zu finden, die handbeschickte und automatisch beschickte Biomasseanlagen jetzt vereint. Diese Liste mit geändertem Layout finden Sie unter folgendem Link:
An der Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen wurde nur das Layout geringfügig geändert. Diese Liste finden Sie unter folgendem Link:
Anpassung der Fachunternehmererklärung
Auch die Fachunternehmererklärung wurde für die neue Förderrichtlinie angepasst. Bitte nutzen Sie immer das aktuelle Formular.
Die aktuelle Fachunternehmererklärung finden Sie auch unter folgendem Link:
03.01.2023
Die Bundesarchitektenkammer infomiert:
Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im Sommer 2022 umfassend geändert wurde, treten ab 1. Januar 2023 bereits weitere Änderungen in der BEG-Sanierungsförderung in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Dezember 2022 die Entwürfe der überarbeiteten Förderrichtlinien veröffentlicht. Zu den relevanten Neuerungen gehört, dass für die serielle Sanierung ein Bonus von 15 Prozentpunkten eingeführt wird. Der WPB-Bonus für Maßnahmen an einem energetisch schlechten Gebäude (Worst Performing Building, WPB) verdoppelt sich von fünf auf zehn Prozentpunkte. Diverse weitere Änderungen betreffen die technischen Mindestanforderungen für Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Die BAK-Website bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen in der Sanierungsförderung.
Neubauförderung: Neuaufstellung für 1. März 2023 angekündigt
Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in eine eigene Förderrichtlinie „Klimafreundliches Bauen“ (KfB) überführt. Die Zuständigkeit für die Neubauförderung wird künftig nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sondern beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegen. Die Eckpunkte der neuen Neubauförderung sind aktuell in Arbeit. Bislang ist lediglich zu erfahren, dass das neue Förderprogramm KfB nahtlos an die „EH/EG 40 NH“ Förderung anschließen soll und, dass das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sowie die THG-Lebenszyklusbilanzierung (LCA) eine wesentliche Rolle spielen werden. Bis zum 28. Februar 2023 wird die bisherige Neubauförderung (EH40 mit NH-Klasse) übergangsweise in der BEG WG und NWG fortgeführt.
Wichtiger Hinweis: Infoveranstaltungen „Klimafreundliches Bauen“ im Februar 2023
Die KfW bietet in Kooperation mit der BAK am 9. und am 22. Februar 2023 zwei Online-Infoveranstaltungen zur neuen Neubauförderung an, die sich an Mitarbeiter:Innen der Architektenkammern sowie an Expert:Innen und Interessierte richten. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter einem der folgenden Anmelde-Links an bzw. leiten Sie diese Information bitte an interessierte Kolleg:Innen weiter: https://next.edudip.com/de/webinar/infoveranstaltung-klimafreundlicher-neubau-2023/1866582 (09.02.2023) https://next.edudip.com/de/webinar/infoveranstaltung-klimafreundlicher-neubau-2023/1866584 (22.02.2023) |
Gebäudeenergiegesetz: Ab 1. Januar 2023 Verschärfung des Primärenergie-Niveaus
Auch beim Gebäudeenergiegesetz treten ab 1. Januar 2023 Änderungen in Kraft. So verschärft sich im Neubaubereich das zulässige Primärenergie-Niveau von 75 auf 55 Prozent. Die Anforderungen an den Wärmeschutz bleiben unverändert. Zudem ändern sich die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Für 2023 ist eine weitere Anpassung des GEG angekündigt, mit der weitere, für Anfang 2024 vorgesehene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. U.a. die Einführung einer 65%-EE-Pflicht und einer Solarpflicht. Die BAK berichtete am 28.7.2022 bzw. am 22.8.2022 über die für 2023 bzw. 2024 geplanten GEG-Änderungen.
Für 2025 ist das Inkrafttreten einer großen GEG-Novelle geplant. Neben einer weiteren Verschärfung des Anforderungsniveaus für Neubauten werden hier voraussichtlich die Vorgaben aus der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Bei dieser umfassenden Novelle könnte auch die Anforderungssystematik des GEG komplett umgestellt werden. Ein vom BMWK im Dezember 2022 veröffentlichtes GEG-Gutachten macht dafür entsprechende Vorschläge.
Erleichterungen für PV-Anlagen
Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen wurden mehrere Erleichterungen für PV-Anlagen beschlossen, die überwiegend ab 2023 greifen. Für viele neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Zudem sollen PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe von allen Ertrags- und Umsatzsteuern befreit werden.
Kommunale Wärmeplanung
Der Bund möchte 2023 ein Gesetz erarbeiten, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, eine Wärmeplanung durchzuführen, die als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort dient. Die Bundesländer können und werden diese Aufgaben an die Kommunen delegieren. Bis dahin fördert der Bund die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit hohen Zuschüssen.
19.12.2022
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren SH
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren SH
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein informiert mit anliegendem Schreiben zur Umsetzung der 3G-Regelung auf Baustellen.
30.11.2021
Gestaltungsbeiräte
Gestaltungsbeiräte
Christian Holl, Landessekretär des BDA Hessen, Thomas Kaup, Vizepräsident des BDA, die Landschaftsarchitektin Constanze Petrow und der freie Künstler Norbert Kiening sprechen in dieser Folge über die Bedeutung interdisziplinär verfasster Gestaltungsbeiräte und darüber, was Gestaltungsbeiräte bewirken können.
2022 publizierte der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA die Broschüre „Vom Dialog zur Baukultur. Gestaltungsbeiräte als Instrument zur Qualitätssicherung“. Mit ihr wirbt der BDA für das Instrument der Beiräte als wichtige Chance, die Qualität von ortsbildprägenden Bauten und Anlagen zu gewährleisten und Kriterien guter Gestaltung transparent und verständlich darzulegen.
Inzwischen gibt es in vielen Städten Gestaltungsbeiräte, die sich durch Themenschwerpunkte, personelle Zusammensetzung und ihren jeweiligen Öffentlichkeitsauftrag unterscheiden.
Sie finden alle Folgen unseres Podcasts bei Apple Podcasts, Podcastaddict und Spotify und auf der BDA-Webseite unter Denklabor. Für Anregungen und Kritik schreiben Sie uns an denklabor@bda-bund.de.
14.02.2023
Der Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst 2023 findet am 24.-25. Juni 2023 statt!
Der Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst 2023 findet am 24.-25. Juni 2023 statt!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Architektur-Interessierte,
auf der Landingpage finden Sie alle Informationen zum Wochenende im Zeichen der Baukultur.
Zudem bietet die Seite ein Archiv der vergangenen Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AIK-Geschäftsstelle

Bewegte Bilder für potentielle Bauherren und alle, die sich für Baukultur interessieren.
Bewegte Bilder für potentielle Bauherren und alle, die sich für Baukultur interessieren.
Die Architektenkammer Niedersachsen
hat einen Film über das Bauen mit Architekten produziert.
Sie finden ihn unter https://vimeo.com/233696955/e2304147f3 – schauen Sie doch mal vorbei!
Außerdem gibt es weitere, interessante Filme der Kammer Niedersachsen bei youtube unter https://www.youtube.com/user/Architektenkammer
20.10.2017