EU-Schwellenwerte – Änderungen zum 01.01.2018

Am 19.12.2017 wurden die delegierten Verordnungen (EU) 2017/2364, 2365, 2366 und 2367 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinien 2014/23, 24 und 25/EU sowie der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (s. Anlage) oder unter folgendem Link.

Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €).
  • für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).

Die Änderungen werden zum 1.1.2018 in Kraft treten.
Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen.

Datum

19. Dezember 2017