Einführung des Leitfadens für den Umgang mit dem Verschlechterungsverbot nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein

In die Vorschriftensammlung Bereich I des LBV.SH ist anliegende

Rundverfügung StB-SH Nr. 21/2022 vom 21.12.2022Einführung des Leitfadens für den Umgang mit dem Verschlechterungsverbot nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein;   I  1.24  08/2022

eingeführt worden.

Datum

3. Januar 2023