Aufgrund der vielen Förderanträge zum BEG in den letzten Wochen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KFW heute vorläufig gestoppt.
Die Förderung Effizienzhaus 55 (EH 55), die noch bis zum 31.01.2022 möglich sein sollte, wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Wie mit bereits gestellten Anträge verfahren wird, soll zeitnah entschieden werden.
Die Mitteilung des BMWK finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html
Die Bundesarchitektenkammer hat folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Bundesarchitektenkammer kritisiert kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude
Für viele Architekturbüros bedeutet diese „Vollbremsung“ bei der Gebäudeförderung immense finanzielle Verluste, denn sie waren in den letzten Wochen mit Projektplanungen und Förderanträgen beschäftigt, um die für Ende Januar auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) fristgerecht fertigzustellen und einzureichen. Der heute ausgesprochene Förder-Stopp kommt im Fall des EH55 eine Woche früher als angekündigt. Eine Woche macht angesichts der engen Zeittaktung in vielen Architekturbüros einen entscheidenden Unterschied. Konkret heißt das, dass bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können und entsprechend auch nicht von den Bauherren vergütet werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.
„Es ist enttäuschend und widerspricht der Idee von Planungssicherheit, dass eine mit viel Mühe und langem zeitlichen Vorlauf entwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit derartigen Ad-Hoc-Manövern komplett in Frage gestellt wird,“ äußert sich Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Dass etwas, das laut einer erst im Juli 2021 in Kraft getretenen Förderrichtlinie ursprünglich bis 2030 Gültigkeit haben sollte, nun über Nacht abgeräumt wird, untergräbt das Vertrauen von Architekten in die Gebäudeförderung und macht es dem Berufsstand schwer, Bauherren die Inanspruchnahme einer solchen zu empfehlen. Der Förderstopp für Energieeffizienz ist eine Katastrophe für alle Bauschaffenden, Planenden und Bauausführenden und ein Flurschaden mit Blick auf Verlässlichkeit politischer Entscheidungen.“
Bereits im November 2021 hatte die Bundesarchitektenkammer das Timing für den zu Ende Januar 2022 angekündigten Stopp der Neubauförderung für das EH55 kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben.
Die BAK fordert die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) auf, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen, um die Schaffung der im Koalitionsvertrag angekündigten 400.000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nicht zu gefährden.
Datum
24. Januar 2022