Aktuelles aus dem Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen

„RPW-Verfahren haben es weiterhin schwer“ vermeldet der Vergabemonitor der Onlineplattform competitionline für Planungswettbewerbe in Architektur und Städtebau auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Während die Zahl aller öffentlichen Planungsausschreibungen im vergangenen Jahr bundesweit leicht zulegte, nahm die Zahl der RPW-Wettbewerbsverfahren insgesamt erneut ab. Dem Trend folgend ging 2023 auch die Zahl der registrierten Wettbewerbsverfahren in Schleswig-Holstein von 22 auf 6 Wettbewerbsverfahren deutlich zurück. Besonders eklatant ist das Minus bei offenen und hochbaulichen Wettbewerben.

Dabei sollte auch zukünftig der Wert von Lösungskonkurrenzen nicht unterschätzt werden, es ist immer noch der Planungswettbewerb, der nicht nur eine Kompromisslösung liefert, die alles so halbwegs erfüllt. Einzig gut vorbereitete Wettbewerbsverfahren bieten die Möglichkeit, aus einem Maximum an Lösungsvarianten, mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand, die beste Entwurfsgrundlage für die weitere Beauftragung und Projektbearbeitung zu generieren. In einem RPW basierten Planungswettbewerb ist die Qualität deutlich höher. In Verhandlungsverfahren dagegen rücken andere Parameter in den Vordergrund, die zunächst nicht unbedingt etwas mit der Qualität der Aufgabenstellung zu tun haben. Bereits im Rahmen einer Preisgerichtssitzung fachlich diskutierte Lösungsansätze für die Aufgabenstellung spielen hier keine Rolle.

Als Argument für die Stagnation der Wettbewerbszahlen wird immer wieder angeführt, dass die Verfahrensform zu aufwendig sei und öffentliche Verwaltungen daher auf vermeintlich schnellere Vergabeverfahren ausweichen. Ein Argument, dem entgegengestellt werden muss, dass die mitunter sehr zeitintensive Vorplanung in einem VgV-Verfahren in der Regel erst nach der Beauftragung erfolgt. Beim klassischen Wettbewerb ist dieser Prozess mit Verfahrensende schon zum größten Teil und mit einer Vielzahl von Planungsalternativen abgeschlossen.

Insgesamt hat das Bauen in den vergangenen Jahren eine extreme Verrechtlichung und Komplexität erfahren, von der die nur selten fachlich ausreichend aufgestellten Auftraggeber überfordert sind.

Alles, was vom gewohnten Standard abweicht, wird oft als eine ökonomische und terminliche Bedrohung empfunden. Dieses führt dazu, das öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zunehmend von Juristen dominiert werden, deren ästhetisch-räumlicher Anspruch in der Regel sehr begrenzt ist und die baukulturellen Ansprüche einer scheinbaren „Rechts- und Verfahrenssicherheit“ geopfert werden. Diese Entwicklung ist wenig förderlich für die Qualität unserer gebauten Umwelt. Deshalb der Appell an alle öffentlichen Auftraggeber: Entscheiden Sie sich für den fairsten und qualitätvollsten Weg der Vergabe von Planungsaufträgen mit einem RPW-Planungswettbewerb!

Dieter Richter, Sprecher des Ausschusses Wettbewerbs- und Vergabewesen

Datum

28. Februar 2024


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Durchführung von zweiphasigen Wettbewerben bzw. EU-weiten Teilnahmewettbewerben (Auswahl- und Losverfahren) werden immer wieder, wenn auch vereinzelt, unzulässige Doppelbewerbungen festgestellt. Meist sind es die „kleineren“ Fachdisziplinen wie z. B. Landschaftsarchitektur, TGA oder auch Verkehrsplanung, die bei Interdisziplinären Wettbewerben gleichzeitig in mehreren TEAM´s benannt werden. Im Falle einer Doppelung müssen leider alle betroffenen Bewerber ausgeschieden werden. Dieses ist nicht nur für die Bewerber, sondern auch für die Auslober sehr ärgerlich.

Insofern bitten wir um die erforderliche Sorgfalt bei der Zusammenstellung des Wettbewerbsteams und rechtzeitigen Klärung der Verbindlichkeit. Mit einer Doppelbewerbung schaden Sie der Wettbewerbs- und Planungskultur!

In diesem Zusammenhang auch nochmals der Hinweis auf das Compliance-Papier der Architektenkammern zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragungen!

Ihr Ausschuss Wettbewerbs- und Vergabewesen der AIK SH