Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein informiert: Neuverkündung der WasBauPVO

Die Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPVO) vom 25. November 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 859), geändert durch Landesverordnung vom 21. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 379), tritt mit Ablauf des 30. Dezember 2019 außer Kraft. Die Geltungsdauer wurde bereits einmal verlängert; die Verordnung ist daher neu zu verkünden (§ 62 Absatz 1 LVwG).

Die Neuverkündung gibt Gelegenheit, die Verordnung an die Muster-Verordnung – Fassung September 1997, zuletzt geändert durch Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz vom 14./15. Juni 2018 – anzupassen.

Die bisherige Verordnung entspricht der Muster-Verordnung mit Ausnahme der letzten Änderungen des Musters in 2018. Die aktuelle Fassung der Muster-Verordnung enthält Änderungen in Form von Bezügen zu den korrespondierenden Paragraphen und Begriffen der Musterbauordnung aufgrund des umzusetzenden europäischen Bauproduktenrechts (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Die am 25. Oktober 2019 in Kraft getretene Änderung der Landesbauordnung enthält, der MBO entsprechend, die notwendigen Anpassungen der baurechtlichen Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht. In der Verordnung werden die Bezüge zu den korrespondierenden Paragraphen und Begriffen der novellierten LBO angepasst.

Die Verordnung vom 10. November 2019 sowie die Begründung erhalten Sie in der jeweiligen Anlage.
Änderungen gegenüber der geltenden Fassung sind farbig unterlegt. Die Verkündung erfolgt am 28. November 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt; die Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.

Datum

21. November 2019