Preisrichterrichtlinie

Aufwandsentschädigung für Preisrichter und Vergütung der Sachverständigen bei Architekten- und Ingenieur-Planungswettbewerben

Kompetente Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein leisten erhebliche Beiträge für ein qualitativ hochstehendes Wettbewerbswesen in unserem Lande. Sie sind allen Auslobern, gleich, ob öffentlichen oder privaten, eine wertvolle Hilfe bei Vorbereitungen und Entscheidungen zu anstehenden bedeutenden Bauaufgaben. Solche Dienstleistungen müssen, und dieses ist allgemein anerkannt, angemessen honoriert werden. Qualifizierte Freiberufler setzen bei den geschilderten Aufgaben erhebliche Zeit ein, tun dies aber auch gern im Interesse der Sache. Der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat vor Jahren die Richtlinie erlassen. Es war nunmehr aufgrund gestiegener Gemeinkosten eine Anpassung der Sätze und eine Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen, erforderlich. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 nunmehr folgende künftige Vergütungssätze als Empfehlung für Auslober beschlossen.

Es soll im Regelfall nach diesen Sätzen verfahren werden. Für den Fall, dass, insbesondere öffentliche Auslober sich begründet in Einzelfällen nicht in der Lage sehen, diese angemessenen Sätze zu zahlen, kann mit dem Wettbewerbsausschuss der Kammer über eine, natürlich auch in Relation stehende, Reduzierung der Vergütung gesprochen werden. Die genannten Sätze jedoch stellen, wie ausgeführt, den Regelfall dar. Die neuen Sätze stellen immer noch, soweit es die finanzielle Seite der zu lösenden bedeutenden Bauaufgaben angeht, eine eigentlich zu vernachlässigende Größe dar; auf der anderen Seite aber sind diese Sätze auch erforderlich, um die Qualität der Arbeit der im Wettbewerbswesen tätigen Ehrenamtler zu gewährleisten.

1. Fachpreisrichter und aufgrund einer Ladung anwesende stellvertretende Fachpreisrichter

Tätigkeit:

  • Preisrichtervorbesprechung (gegebenenfalls)
  • Kolloquium
  • Preisgericht

Preisrichtervorbereitung (Pauschale):
250,- € bis 750,- € (2-phasige Wettbewerbe mind. 400,- €)

Stundensatz für die Teilnahme an:

  • Kolloquium
  • Preisgerichten
  • Pressekonferenz, Ausstellungseröffnung etc.

120,- € pro Stunde

Die Stundensätze gelten auch für die Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen, die nicht als Präsenzveranstaltungen vor Ort durchgeführt werden. Vorsitzende von Preisgerichten erhalten das 1,5-fache des Stunden-/Tagessatzes für die Dauer der Preisgerichtssitzung.

2. Sachverständige und Vorprüfer

Sachverständige und Vorprüfer werden – soweit sie nicht als Berater aus einem Dienst oder Arbeitsverhältnis zum Auslober heraus an der Beurteilung beteiligt werden – zum Stundensatz entsprechend vergütet. Eine Pauschalierung kann auf der Basis von Tagessätzen, bei der Vorprüfung auch nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand pro Arbeit gegen Nachweis erfolgen.

3. Fahrzeiten

Fahrtzeiten werden mit einem Stundensatz von 60,- € netto vergütet.

4. Auslagenerstattung

  • Fahrtkosten, z. B. Flug, Fähr- Bahnfahrt/Schlafwagen, bei Kfz € 0,34 / km; Parktickets, Übernachtungskosten etc. zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. für Preisrichter, die eine solche abführen.

Stand: Juli 2020