Die Bundesingenieurkammer infomiert:
Mit dem 01. Januar 2023 treten die im Sommer beschlossenen Änderungen des GEG in Kraft. Da es sich um kleine Änderungen handelt, wurde kein gänzlich neu überarbeitetes GEG veröffentlicht. Im Bundesanzeiger finden sich die Änderungen unter §18a des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“. Die relevanten Auszüge finden Sie auch im Anhang dieser Mail (Änderungen GEG §18a, Inkrafttreten §20).
Im Wesentlichen geht es um die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Website des BMWSB zum GEG: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html