Neufassung der PPVO und PrüfVO

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein informiert:

Die Neufassung der PPVO sind am 10. Juni 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GVOBl. S. 662) und am 11. Juni 2021 in Kraft getreten.

Die neue PrüfVO vom 13. Dezember 2023 ist am 26. Januar 2024 in Kraft getreten (GVOBl. Schl.-H. S. 29).
Es erfolgte eine Anpassung an die Landesbauordnung vom 01. September 2022. Außerdem erfolgte in § 1 Nummer 9 eine inhaltliche Klarstellung. Die Bezugnahme auf die Bauaufsichtsbehörde entfällt, da die Erst-, Wiederholungs- und Nachprüfungen z. B. nach § 51 Absatz 1 Satz 3 Nummer 23 LBO auch durch eine Prüfingenieurin oder durch einen Prüfingenieur für Brandschutz verlangt werden kann. Die Nummern 1, 2, 4 und 6 des § 1 wurden redaktionell an die aktuellen Rechtsvorschriften angepasst.

Datum

07.02.2024