Änderung der Wohnraumförderungsrichtlinien – Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein

Die Wohraumförderungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein ist mit dem Erlass vom 22. April 2022 (Amtsbl. Schl.-H. SB 3 – 17/2022) geändert worden. Die Änderungen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Auszug aus dem Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2022, Ausgabe 8. August 2022, Nr. 32).

Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums Schleswig-Holstein:

Datum

17. August 2022 | 20. Juli 2026