Die Wohraumförderungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein ist mit dem Erlass vom 22. April 2022 (Amtsbl. Schl.-H. SB 3 – 17/2022) geändert worden.
Die Änderungen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Auszug aus dem Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2022, Ausgabe 8. August 2022, Nr. 32).
Datum
17. August 2022