Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewinnt in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Bauherrn und Gerichten, immer mehr an Bedeutung. Auf seine besondere Sachkunde und sein hohes Maß an Berufserfahrung wird sehr viel Wert gelegt. Das Ermitteln und Beurteilen von Baumängeln und Baufehlern ist aber auch mit der Übernahme einer großen Verantwortung verbunden. Die Kammer ist von dem Land Schleswig-Holstein per Verordnung vom 22. Dezember 1987 (GVOBI.SCHl.-H. 1988, S. 5) ermächtigt worden, Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Voraussetzung für die Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachverständigenlehrgang der Kammer. Ziel des Lehrganges ist die Vermittlung von fachlichen und rechtlichen Kenntnissen, die auf eine spätere Tätigkeit als Sachverständiger vorbereitet. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und der Verfahrensablauf sind in der Prüfungsordnung geregelt. Die Voraussetzungen und die Vornahme der öffentlichen Bestellung und Vereidigung regelt die Sachverständigenordnung.
Für Rückfragen und für die Anmeldung zum Sachverständigenlehrgang wenden Sie sich bitte an Frau Sabrina Söhren, E-Mail: soehren@aik-sh.de, Tel. 0431/5706511
Zum Sachverständigenausschuss Der Sachverständigenausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind.
Aufgabengebiet des Ausschusses: Administrative Aufgaben Bundes- und Landesweit im Auftrag der Kammer
- Gesetze, Verordnungen zum Sachverständigenwesen
- Kontaktpflege zur Landesbehörde
- Kontaktpflege zur IHK
Vorbereitung von Neubestellungen
- ständige Kontrolle und ggfs. Überarbeitung der fachlichen Inhalte des SV-Lehrgangs
- Prüfung der fachlichen Kompetenz der Personen, die sich für den Lehrgang anmelden möchten.
- Zusammenstellung eines Prüfungsausschusses für die einzelnen Sachgebiete und Empfehlung an den Vorstand zur Bestellung
Weiterbestellungen
- Prüfen der Antragsunterlagen
- Empfehlung an den Vorstand zur Weiterbestellung
Bearbeitung von Beschwerden von Sachverständigen und Bauherren in Zusammenarbeit mit dem Justitiariat der Kammer.