Aufhebung der Hochhaus-Richtlinie

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 22. April 2021 ist in Abschnitt A 2.2.2.7 der VV TB SH – Ausgabe April 2021, die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern 2008-04, zuletzt geändert 2012-02, als Technische Baubestimmung eingeführt worden (Amtsbl. Schl.-H. Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 2021).

Die Aufhebung der Hochhaus-Richtlinie vom 17. August 2011, geändert mit Erlass vom 05.08.2016 (Amtsbl. Schl.-H. S. 734) war versehentlich noch nicht erfolgt.
Sie wurde mit dem Erlass vom 08. Juni 2021 veranlasst; die Aufhebung wird am 21.06.2021 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht und tritt am 22.06 2021 in Kraft.

Datum

14. Juni 2021