Baugebührenverordnung

(Vorab-)Bekanntmachung der ab dem 1. September 2021 anzusetzenden Indexzahl und der sich daraus ergebenden Richtwerte sowie Mitteilung des neuen Stundensatzes nach § 30 Abs. 1 Satz 1 PPVO

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein informiert:

Das Statistische Bundesamt hat die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden für das IV. Quartal 2020 veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage kann die Indexzahl berechnet werden, mit der die Richtwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt der Anlage 2 der Baugebührenverordnung (BauGebVO) künftig zu vervielfältigen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BauGebVO). Danach steigt die Indexzahl um 1,57 % und beträgt ab dem 1. September 2021 1,297 (derzeit 1,277). Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 BauGebVO erfolgt dazu und zu den sich daraus ergebenden Richtwerten eine Bekanntmachung im Amtsblatt, die ich Ihnen hiermit vorab zur Kenntnis gebe (Anlage).

Der Stundensatz nach § 30 Abs. 1 Satz 3 PPVO beträgt seit dem 1. Januar 2021 114,82 Euro (1,7 % Endstufe Besoldungsgruppe A 15, derzeit 6.754,18 Euro).

Datum

26. Januar 2021