Klageschrift beim Bundeswirtschaftsministerium eingegangen
Die Europäische Kommission geht den letzten Schritt in dem bereits 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aus Sicht der Kommission behindert die HOAI die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze. Die HOAI sichert nach Meinung der Bundesregierung mit ihren Mindestsätzen die Planungsqualität. Gäbe es diese nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen. Dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute. Kammern und Verbände unterstützen hingegen die Position der Bundesregierung.
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), wies darauf hin, dass dieser Schritt der Kommission zwar bedauerlich, aber zu erwarten war: “Wir bleiben bei unserer Linie. Die Bundesregierung ist auf das Klageverfahren gut vorbereitet. Wie vor kurzem das OLG Naumburg gehen auch wir davon aus, dass die HOAI auch vor dem EuGH bestehen wird.“
Datum
3. Juli 2017