Preise und Auszeichnungsverfahren

“MAX45 – 2025“ Architekturpreis ausgelobt


Was sind wegweisende Projekte von heute für morgen? Wer wird unsere (gebaute) Umwelt in Zukunft prägen, und welche Themen werden maßgebend sein? Antworten auf diese Fragen sucht der Preis „MAX45 – 2025“ für junge Architektinnen und Architekten, der zum zweiten Mal gemeinsam von den BDA Landesverbänden Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen mit der VHV-Versicherung ausgelobt wird.

Zum ersten Mal ist auch der BDA Hamburg dabei. Der Preis wird unterstützt vom Verein zur Förderung der Baukunst und soll die Arbeit junger Büros würdigen. Er soll ihnen besondere Aufmerksamkeit geben und zeigen, welch kreatives Potenzial ihre Projekte aufweisen.

Der Name ist Programm: Die Architektinnen und Architekten dürfen bis Ende 2025 maximal 45 Jahre alt sein. Sie können realisierte Projekte einreichen (pro Teilnehmer/in bis zu zwei Projekte), die nach dem 1. Januar 2021 fertiggestellt worden sind. Die Arbeiten müssen nicht in den genannten Bundesländern liegen. Erstmalig kann auch ein Sonderpreis vergeben werden für innovative Beiträge, die sich in der Realisierung befinden.

Eine unabhängige Jury vergibt fünf Preise im Wert von insgesamt 10.000 Euro; der Preis wird in einer Broschüre dokumentiert und nach der Preisverleihung zunächst in Hannover und anschließend in den verschiedenen Regionen öffentlich präsentiert.

Anmeldeschluss zur Teilnahme ist der 8. Januar 2025.
Weitere Informationen und Download der Auslobung unter folgendem Link:



Start Bundespreis UMWELT & BAUEN von BMUV und UBA 2024


Ab sofort sind Einreichungen für den Bundespreis UMWELT & BAUEN von Bundesumweltministerium (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) möglich.
Der Preis wird in insgesamt vier Kategorien verliehen und zeichnet nachhaltige Gebäude, Quartiere und Innovationen aus, die Vorbilder für das Bauen im Bestand sind.

Der Bewerbungsschluss ist der 18. November 2024.
Weitere Informationen zum Bundespreis, den Teilnahmebedingungen sowie das Bewerbungsformular finden sich
unter folgendem Link:



Ausschreibung des Förderpreises Leben pur 2025 – Thema Wohn- und Lebensräume bei Menschen mit komplexer Behinderung


Die Stiftung Leben pur schreibt zum wiederholten Mal den Förderpreis Leben pur und den Wissenschaftspreis Leben pur aus. Die Stiftung bittet um Einsendung von praktischen Projekten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten.

Die Preise sind mit je EUR 5.000 dotiert »
seit 2016 gestiftet von Stiftung Wohnhilfe.

Ausschreibungen und Bewerbungskriterien

Ausschreibung – Förderpreis Leben pur 2025
Bewerbungskriterien – Förderpreis Leben pur

Ausschreibung – Wissenschaftspreis Leben pur 2025
Bewerbungskriterien – Wissenschaftspreis Leben pur

Einsendeschluss: 30. Oktober 2024
Einsendung per E-Mail.
Eine frühzeitige Einsendung der Bewerbung ist erwünscht.

Für die Einreichung und Rückfragen wenden sie sich bitte an

Förderpreis
Sabrina Boschner
foerderpreis@stiftung-leben-pur.de
Tel. +491774543189

Wissenschaftspreis
Lea Höfer
wissenschaftspreis@stiftung-leben-pur.de
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-16

Die Gewinner:innen werden Mitte Januar des Folgejahres von uns verständigt.
Die Bekanntgabe der Gewinner:innen und die Preisverleihungen finden auf der darauffolgenden Tagung Leben pur in München im März 2025 statt.

Der Wettbewerb um den diesjährigen Deutsche Nachhaltigkeitspreis Architektur ist gestartet


Im Rahmen der Verleihung des 17. Deutschen Nachhaltigkeitspreises im November wird auch der Deutsche Nachhaltigkeitspreis Architektur vergeben.
Dafür sucht die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) bereits zum zwölften Mal beispielhafte Gebäude, die mit innovativen Konzepten und gestalterischer Qualität für die nachhaltige Transformation im Bausektor stehen

Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden.
Der Sieger wird beim Deutschen Nachhaltigkeitstag am 29. November 2024 in Düsseldorf bekannt gegeben ud ausgezeichnet.

Otto-Borst-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 2025 ausgelobt


Forum Stadt – Netzwerk historischer Städte e.V. lobt hiermit zum 11. Mal den Otto-Borst-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus.
Der Name des Preises erinnert an den Historiker Prof. Dr. Otto Borst (1924-2001), Gründer des Forum Stadt e.V. und Herausgeber der
wissenschaftlichen Zeitschrift Forum Stadt.

Stichtag der Einreichung: 16.02.2025.
DIE ARBEITEN MIT ALLEN UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN AN:
https://apps.esslingen.de/OttoBorstPreis

Deutscher Brückenbaupreis 2025 ausgelobt

Gesucht werden Spitzenleistungen im Brückenbau

Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI loben den Deutschen Brückenbaupreis 2025 aus. Der renommierte Wettbewerb, der nun zum 10. Mal ausgeschrieben wird, würdigt herausragende Leistungen im Bereich des Brückenbaus. Neubauten, Instandsetzungen oder Ertüchtigungen: Gesucht werden wegweisende Projekte in den Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Ein Augenmerk liegt in diesem Jahr auf der Nachhaltigkeit des Brückenbaus. So wird ein Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung verliehen, die den Weg zum klimaneutralen Bauen ebnet. Neue Denkansätze, die dem Klimaschutz Rechnung tragen, sollen dadurch mehr Bedeutung erfahren.

Eine Teilnahme am Wettbewerb bietet Ingenieurinnen und Ingenieuren die Gelegenheit, ihre Innovation, Kreativität und Expertise unter Beweis zu stellen. Die eingereichten Brücken sollen nicht nur technisch überzeugen, sondern auch ästhetisch ansprechend und zukunftsweisend sein.

Ab sofort sind Einreichungen sind bis 31. August 2024 möglich. Interessierte können die Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb 2025 auf der offiziellen Webseite des Deutschen Brückenbaupreises 2025 www.brueckenbaurpeis.de einsehen und herunterladen. Dort finden sich alle notwendigen Informationen zu den Anforderungen und Kriterien für die Teilnahme. Die feierliche Preisverleihung findet im März 2025 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums.

Landespreis Baukultur Schleswig-Holstein 2022 | Der nächste Landespreis wird im Jahr 2025 ausgelobt!

Der Landespreis für Baukultur zeichnet Bauwerke aus, die eine besonders hohe baukulturelle Qualität haben. Dabei geht es nicht nur um ansprechende Architektur. Eine hohe Baukultur schafft Räume und Gebäude, die in sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltig sind, die Identität stiften und langfristig ihre Funktion erfüllen. Anerkennung sollen dabei nicht nur die Bauwerke selbst, sondern auch jene Menschen erfahren, die durch ihr Engagement bleibende baukulturelle Werte geschaffen haben. Das Land Schleswig-Holstein richtet den Landespreis für Baukultur aus. Über die Prämierung entscheidet ein Preisgericht, das aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern des Schleswig-Holsteinischen Landtags und des Innenministeriums zusammengesetzt ist.

Zuletzt wurde der Baukulturpreis 2022 verliehen. Das Preisgericht wählte am 29. November 2022 aus 49 Einreichungen acht Preisträger und fünf Auszeichnungen aus. Die Preisverleihung fand am 8. Dezember 2022 in Kiel statt. Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack verlieh die Preise und Auszeichnungen für die Projekte mit dem Schwerpunkt “Baukultur mit Weitblick – nachhaltig, klimagerecht und zukunftsweisend bauen”. Für die acht prämierten Bauwerke wurde eine Plakette aus Edelstahl übergeben.

Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“

unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.

 Was sind Ihre Vorteile
– Nicht rückzahlbarer Zuschuss
– Förderung der Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes

 Wer wird gefördert?
– Schleswig-Holsteinische Gemeinden
– Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) zur Realisierung der Planung verpflichtet oder im Rahmen einer Vorhaben- und Erschließungsplanung mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB abschließen.

Was wird gefördert?
– Der Aufwand für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes, das zur Umsetzung geeignet und bestimmt ist.
– Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzeptes, der bzw. das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Wie wird gefördert?
– Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro
– Voraussetzung sind förderfähige Kosten in entsprechender Höhe

Was ist noch wichtig?
– Liegen mehr förderfähige Anträge vor als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Auswahl der Vorhaben nach den in der Anlage genannten Kriterien.
– Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen.
– Ein Maßnahmenbeginn ist anzunehmen, wenn zum Zwecke der Entwicklung eines Quartiers gezielt im Sinne der Richtlinie Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden.
– Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Der formlose Förderantrag ist an die IB.SH, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel zu richten. Sie können auch die unter „Downloads“ zur Verfügung gestellten Muster nutzen.

Termine und Antragsfristen:
Einreichungsfristen: jeweils zum 01.04., 01.08., 01.12.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt.

Hinweis: Aus gegebenem Anlass setzen wir bis auf Weiteres jegliche Fristen für die Einsendung der Anträge aus. Wir sorgen weiterhin dafür, dass über die Anträge zeitnah entschieden wird.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Sonderwebsite www.NPW.SH

Hier finden Interessierte alle Startinformationen zum Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ sowie langfristig zusätzlich eine Dokumentation der zertifizierten Projekte und des Wettbewerbes.

Ansprechpartner

Gerhard Petermann
Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
Telefon: 0431 9905-3315
Fax: 0431 9905-3241
E-Mail: gerhard.petermann@ib-sh.de

Christopher Hilmer
Telefon: 0431 9905-3641
Fax: 0431 9905-3241
E-Mail: christopher.hilmer@ib-sh.de

Wir verweisen an dieser Stelle insbesondere auf die Seiten der Bundesstiftung Baukultur, die eine Suche nach Baupreisen in den Rubriken

  • Architektur
  • Denkmalpflege
  • Ingenieurwesen
  • Landschaftsarchitektur
  • Stadtplanung
  • Innenarchitektur
  • Klima & Technik
  • Kunst & Design
  • Material & Detail

ermöglicht und dazu festhält: „Regelmäßig vergebene Preise, Auszeichnungen und Ehrungen im Bau- und Planungswesen sind wichtige Verfahren auf der Suche nach dem besseren Entwurf und dem besten Ergebnis. Die Zusammenstellung bildet die Vielfalt und den integrativen Kern von Baukultur ab. Das Netzwerkverzeichnis Preise der Baukultur ist Information über und Werbung für die Baukulturpreise in ihrer ganzen Vielfalt – bundesweit, landesweit, regional.“ Sie finden diese Suche unter