Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach Baugebührenverordnung

Im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 22. März 2021 wurde unter der Gl.Nr. 2013.9 die Verwaltungsvorschrift „Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach Baugebührenverordnung“ inkl. Anlage veröffentlicht.

Datum

29. März 2021