Kammer

Die AIK SH ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wurde 1964 zunächst als Architektenkammer gegründet. Im Jahr 1981 schlossen sich die Ingenieure an. Damit entstand in der BRD die erste und einzige gemeinsame Kammer für Architekten und Ingenieure. Die AIK SH ist eine Einrichtung, die die berufsständischen Interessen der Architekten und Ingenieure wahrt und durchsetzt.

Kernaufgabe der gemeinsamen Kammer ist die Förderung der Baukultur im weitesten Sinne, in deren Rahmen sie das Bauwesen, den Städtebau und die Landespflege im Lande Schleswig-Holstein entwickelt und stärkt. Die Kammer berät die Politik und Öffentlichkeit bei Planungs- und Entwicklungsvorhaben wie auch in baulichen Fragen. Die Förderung der Baukultur erfolgt bspw. durch den „Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst“ jedes Jahr im Juni, durch Schriften, Veröffentlichungen und Stellungnahmen, insbesondere durch die Initiierung und Betreuung von Wettbewerben.

Zudem sieht sich die Kammer im Sinne des Verbraucherschutzes auch der Öffentlichkeit verpflichtet: Sie trägt dafür Sorge, dass die bei ihr eingetragenen Mitglieder ihren Pflichten nachkommen, sich beispielsweise regelmäßig beruflich weiterbilden, oder dass freischaffende Architekten über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen verfügen.

Die Beratung von Politik und Öffentlichkeit erfolgt unter anderem durch Stellungnahmen, durch regelmäßigen Austausch mit den Ministerien zu Tendenzen der Baupolitik im Land und durch den Dialog mit Städten, Kreisen, Kommunen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Auftraggebern.

Leistungen der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

  • Förderung der Baukultur
  • Präsentation der Berufsstände in der Öffentlichkeit / umfassende Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitwirkung an wichtigen Gesetzgebungsverfahren des Planens und Bauens (Denkmalschutz)
  • Vertretung der, insbesondere auch wirtschaftlichen, Mitgliederinteressen gegenüber öffentlichen und privaten Stellen
  • Vertretung der Interessen der Gesamtheit der Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung der Mitglieder zu Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und Verwaltungsrecht
  • Wahrnehmung der Interessen der Kammermitglieder im Versorgungswerk
  • Beratung zur Bürogründung und zur Nachfolgerregelung
  • Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren zwischen Mitgliedern und mit Dritten
  • Entwicklung und Unterstützung bei Auslobung und Durchführung von Wettbewerbs- und Gutachterverfahren
  • Durchführung von gezielter fachlicher Fortbildung der Kammermitglieder in allen Fachbereichen
  • Bestellung und Vereidigung von Kammermitgliedern zu Sachverständigen in den Bereichen des Hochbaus, der Landschaftsarchitektur, der Innenarchitektur, der Tragwerksplanung, der städtebaulichen Leistungen, des Bauingenieurwesens, der Technischen Ausrüstung, der Bauphysik, der Geotechnik, des Vermessungswesens und des Denkmalschutzes
  • Herausgabe einer Veröffentlichungsreihe zu aktuellen Fachfragen
  • Kostenlose Abgabe des Deutschen Architektenblattes / Deutschen Ingenieurblattes
  • Führung des Schleswig-Holsteinischen Archivs für Architektur und Ingenieurbaukunst