Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach der Baugebührenverordnung

Das Statistische Bundesamt hat die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden für das IV. Quartal 2021 veröffentlicht.

Auf dieser Grundlage kann die Indexzahl berechnet werden, mit der die Richtwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt der Anlage 2 der Baugebührenverordnung (BauGebVO) künftig zu vervielfältigen sind (§ 2 Absatz 1 Satz 3 BauGebVO). Danach steigt die Indexzahl um 9,29 % und beträgt ab dem 1. September 2022 1,418 (derzeit 1,297).
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 5 BauGebVO erfolgt dazu und zu den sich daraus ergebenden Richtwerten eine Bekanntmachung im Amtsblatt, siehe Anlage.

Datum

7. März 2022