Mit beigefügtem Erlass hat das BMWSB den bis zum 30.6. befristeten Erlass vom 25.3. modifiziert und mit diesen Änderungen zugleich bis zum 31.12. verlängert. Zugleich gilt ein neues Formblatt. Der Erlass vom 21.5.2021 zu Materialengpässen wegen der Corona-Pandemie wird aufgehoben, so dass es zur Stoffpreisthematik nur noch einen Erlass gibt.
In der Anlage finden Sie einen Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel nach Formblatt 225a.
Den neuen Erlass finden Sie auf der BAK-Seite unter folgendem Link: https://bak.de/deutliche-preissteigerung-bei-baumaterialien/
Datum
23. Juni 2022