Referentenentwurf zur Anpassung der steuerlichen Förderung an die Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

Die BAK informiert Sie mit dieser Nachricht über Änderungen bei der steuerlichen Förderung durch den Referentenentwurf zur 2. Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) informieren. Den Entwurf finden Sie im Anhang.

Worum es geht:

Mit der vorliegenden Verordnung wird die steuerliche Förderung an die Änderungen bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Dies umfasst insbesondere die Streichung der Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen. Zudem werden die Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der BEG angepasst und kleinere Redaktionsversehen behoben. Für Biomasseheizungen werden die in der BEG geplanten Änderungen der Vorgaben zum jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad und Feinstaub umgesetzt. Personen, die eine energetische Sanierung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten, eigenen Bestandsgebäudes erwägen, finden für ihre Entscheidung über die Inanspruchnahme der direkten oder der steuerlichen Förderung vergleichbare technische Fördervoraussetzungen vor. Gleiches gilt für die mit der Ausführung betrauten Unternehmen und die gegebenenfalls beteiligten Energieberater.

Einschätzung:

Die Änderungen werden vollzogen, um auf die Änderungen in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) zu reagieren. Zu den Änderungen in der BEG finden Sie ausführliche Informationen auf unserer BAK-Internetseite unter Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Bundesarchitektenkammer e.V. (bak.de). Zur Wiederherstellung des technischen Gleichlaufs der direkten und der steuerlichen Förderung sowie einer damit verbundenen Kohärenz in den Bemühungen der Bundesregierung bei der Energieeinsparung im Gebäudebereich sind die vorgestellten Anpassungen in der steuerlichen Förderung notwendig geworden.

Datum

6. September 2022